Veröffentlichung:
04.10.06
Elterngeld endlich beschlossen

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04.10.2006
Elterngeld endlich beschlossen


In der vergangenen Woche haben wir abschließend die Einführung des Elterngeldes beraten. Noch vor wenigen Monaten wollte die Union vom Elterngeld nichts wissen, doch die SPD-Bundestagsfraktion hat das Kon- zept der ehemaligen Familienministerin Renate Schmidt Schritt für Schritt durchgesetzt.

Das Elterngeld verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern, die sich Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen wollen, können dies nun ohne finanzielle Sorgen tun. Wir fördern mit dem Elterngeld, das zum 1.1.2007 das bisherige Erziehungsgeld ablöst, Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten (Alleinerziehende) nach der Geburt.

Das Elterngeld ersetzt das durch die Kinderbetreuung entfallende Einkommen des Partners oder des Alleinerziehenden in Höhe von 67 Prozent. Zwei zusätzliche Monate soll das Elterngeld als Bonus gezahlt werden, wenn auch der jeweils andere Ehepartner wegen der Kinder- erziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Damit geben wir vor allem Vätern einen Anreiz, sich mehr an der Betreuung des Kindes zu beteiligen.

Ein monatlicher Sockelbetrag von 300 Euro wird sowohl Alleinverdiener- elternpaaren als Beziehern von ALG II 12 Monate lang gewährt. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf das ALG II angerechnet. Auch Studierende ohne eigenes oder mit geringem Einkommen können diesen Sockelbetrag beziehen.

Die Lohnersatzleistung ist auf maximal 1.800 Euro monatlich begrenzt. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unterhalb von 1.000 Euro erhöht sich der Einkommensersatz schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um einen Prozentpunkt. Z. B. würden bei einem Einkommen von 800 Euro 77 Prozent ersetzt werden, also 616 Euro.

Die Gestaltung des Geschwisterbonus ist auch endgültig geklärt. In Familien, in denen neben dem neugeborenen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren leben, wird das Elterngeld gesondert berechnet. Das Elterngeld für das jüngste Kind wird um zehn Prozent und mindestens um 75 Euro erhöht. Dadurch erhöht sich der Leistungssatz des Elterngeldes auf 73,7 Prozent des zuvor bezogenen Einkommens. Bei sehr kurzen Geburtenfolgen wird so ein höheres Elterngeld bezahlt als bei größeren Abständen und im Falle der Nichterwerbstätigkeit. Bei der Berechnung des neuen Elterngeldes wird das Einkommen während der 12 Monate vor der Geburt des weiteren Kindes betrachtet, wobei die Zeit des Elterngeldes für das erste Kind außer Betracht bleibt.

Der Festbetrag von 75 Euro sichert, dass die Mehrkindfamilie besser gestellt und das Mindestelterngeld auf 375 Euro erhöht wird. Auch bei niedrigerem Nettoeinkommen bis 1.170 Euro monatlich bewirkt der feste Aufstockungsbetrag von 75 Euro, dass das Elterngeld überproportional erhöht wird.


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