Die Klage von neun Bundestagsabgeordneten vor dem Bundesverfassungs- gericht hat die Diskussion um Nebentätigkeiten von Politikern erneut angefacht.
Ich habe dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert bereits kurz nach der Wahl mitgeteilt, dass ich keinerlei bezahlten Neben- tätigkeiten nachgehe.
Die Erklärungen aller Abgeordneten hätten Ende letzten Jahres ver- öffentlicht werden sollen. Dazu ist es aber nicht gekommen. Bundestags- präsident Lammert möchte abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Veröffentlichungspflicht von Abgeordneten entschieden hat. Es ist also so, dass nicht die Abgeordneten sich nicht an die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte heranwagen, sondern dass der Bundestagspräsident das geltende Recht ignoriert.
Ich meine schon, dass Abgeordnete eine Nebentätigkeit haben dürfen. Gerade Freiberufler haben sonst kaum eine Chance, nach ihrer Abgeordnetenzeit wieder in ihren Beruf zurückzufinden. Dazu muss man ihnen gestatten, neben ihrer Abgeordnetentätigkeit auch ein wenig tätig zu sein. Wenn ein Abgeordneter meint, er brauche diese Hintertür in sein früheres Leben, dann sollte sie auch nicht verschlossen sein. Für mich stellt sich allerdings die Frage, wie groß diese Hintertür ist. Es muss erkennbar sein, welche Tätigkeit den größeren Raum einnimmt. Nicht mehr vereinbar ist es, wenn die vermeintliche Nebentätigkeit keinen Raum mehr für die Arbeit als Abgeordneter lässt.
Völlig inakzeptabel wird es, wenn zwar das Abgeordnetenmandat in einem angemessen Rahmen ausgeübt wird, die Nebentätigkeit jedoch so großzügig entlohnt wird, dass die Interessen, die von dem Bundestags- abgeordneten verfolgt werden, nicht mehr klar zuzuordnen sind.
Von Korruption muss man wohl oder übel sprechen, wenn Beträge auf dem Konto des Abgeordneten eingehen, für die keinerlei Tätigkeit erfolgt ist. In der Vergangenheit hat es derartige Situationen schon gegeben. Um diese künftig zu vermeiden, sollte das oberste Gebot Transparenz heißen. Denn sobald es eine Veröffentlichungspflicht gibt, wird sich jeder Abgeordnete gut überlegen, welche Aufträge er annimmt und welche nicht.
Nachdem ich über ein Jahr Bundestagsabgeordneter bin, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, wie man neben den ganzen Terminen im Wahlkreis und in Berlin überhaupt noch Zeit für eine Nebentätigkeit haben kann.
"Wess' Brot ich ess', dess' Lied ich sing", sagt der Volksmund. Und der liegt ja meistens nicht so verkehrt.

