Bericht aus Berlin:
01.11.06
Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reinkommt

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01.11.2006 - Bericht aus Berlin:
Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reinkommt


Bereits zweimal habe ich hier meine Vorstellungen zur Gesundheitsreform dargelegt. Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" ins parlamentarische Rennen geschickt. Leider kann ich noch nicht viele Punkte erkennen, die es mir leicht machen werden, dem Gesetz zuzustimmen.

Zugegeben: Es gibt einige positive Maßnahmen. Zum Beispiel wird der Leistungskatalog der Krankenversicherung ausgeweitet, die Anforderungen an das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Arzneimitteln werden erhöht und alle Bürgerinnen und Bürger haben künftig die Möglichkeit, sich umfassend zu versichern.

Vieles bleibt aber noch ungelöst. In dem Gesetzentwurf wird mehr als deutlich, dass es nicht möglich ist, ein Kopfpauschalenmodell und ein Bürgerversicherungsmodell zu einem neuen gerechten Modell zusammen zu schustern.

Die besonderen Knackpunkte sind für mich der Gesundheitsfonds, in den die Beiträge der Versicherten zukünftig fließen sollen, und der Zusatzbeitrag, den eine Kasse erheben darf, wenn sie mit dem festgesetzten Versicherungsbeitrag trotz Sparanstrengungen nicht auskommt.

Eigentlich sollte der Gesundheitsfonds ein Muster an Effizienz und Transparenz sein, dabei noch praktikabel sein und die Entbürokratisierung des gesamten Systems vorantreiben. Tatsächlich entstehen durch die Einrichtung und Pflege des Fonds zusätzliche Kosten. Außerdem führt die für viele Kassen unvermeidliche Erhebung des Zusatzbeitrags zu Doppelverfahren und zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Hier kann ich keine Vereinfachung entdecken.

Auch der Zusatzbeitrag ist nach meiner Meinung nicht der Weisheit letzter Schluss. Durch die Härtegrenze von einem Prozent - mindestens aber acht Euro – werden genau die belastet, die mit jedem Euro rechnen müssen. Die Arbeitgeber sind von diesem Zusatzbeitrag ausgenommen. Das bedeutet - neben der Eigenvorsorge für den Zahnersatz - einen weiteren Schritt in Richtung Entsolidarisierung des Gesundheitssystems.

Noch sind es für sich gesehen kleine Schritte, aber ich befürchte, dass durch die Summe dieser Schritte allmählich die private Krankenversicherung gestärkt und die gesetzliche geschwächt wird.

Aus diesen Gründen habe ich in der Sitzung meiner Fraktion gegen den Entwurf gestimmt, wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch. Im parlamentarischen Verfahren werden wir dafür eintreten, dass die eben aufgezeigten Kritikpunkte noch entschärft und wenn möglich beseitigt werden. Ich vertraue dabei auf das so genannte Strucksche Gesetz: "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reinkommt".


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