Ich habe mich in meinem letzten Bericht aus Berlin zu dem Vorschlag
von Herrn Rüttgers geäußert, die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld stärker als bislang an die Einzahlungszeiten zu koppeln. Die lebhafte Diskussion über diesen Vorschlag zeigt, dass damit viele Menschen in ihren Ängsten getroffen sind. Das müssen wir ernst nehmen und in der Sache sprechfähig sein. Im Folgenden gebe ich folgende Argumente an zu bedenken:
Auf den ersten Blick erscheint die Forderung „Wer lange einzahlt, soll auch länger Geld bekommen“ einleuchtend. Hinter dieser Losung versteckt sich jedoch eine Reihe von problematischen Punkten.
Es gibt schon heute eine Staffelung der Bezugsdauer
nach Lebensalter. Wohlgemerkt, nach Lebensalter und nicht nach Einzahlungszeiten.
Das Lebensalter ist nämlich ein schützenswerteres Kriterium als die pure Einzahlungszeit. Herr Rüttgers unterschlägt bewusst die vielen Menschen mit
unterbrochenen Erwerbsbiographien, die niemals auf 40 Einzahlungsjahre kommen. All diejenigen, die auf den Schutz der Arbeitslosenversicherung besonders angewiesen sind, z. B. weil sie aufgrund von Erziehungszeiten zeitweise aus dem Beruf aussetzen mussten, die aufgrund mangelnder oder falscher Qualifizierung besonders schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben oder die vom Strukturwandel in der Wirtschaft besonders
getroffen sind, sind durch den Vorschlag kaum mehr geschützt. Gerade Frauen mit Kindern
und jüngere Menschen, die eine unstete Erwerbsbiographie haben und denen ein hohes Maß an Flexibilität abverlangt wird, würden durch solch eine
Regelung schlechter gestellt.
Der Vorschlag führt zu Mehrausgaben in Höhe von 700 Mio €. Von einer Verlängerung der Bezugsdauer profitieren – auf der Basis der Zahlen vom Juli 2006 - 47.000 Arbeitslosengeld-Empfänger. Da Herr Rüttgers eine finanzneutrale Regelung vorschlägt, was auch von allen Unionsvertretern bestätigt wird, stehen diesen sog. Gewinnern
des Vorschlags eine Vielzahl von Verlierern gegenüber. Das heißt, wenn an einer Stelle für die länger Einzahlenden die Bezugsdauer um 6 Monate verlängert werden soll, muss an anderer Stelle gekürzt werden. Nach dem Vorschlag sollen Arbeitnehmer erst nach zwei Jahren im Job sechs Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Nach fünf Jahren betrüge der Anspruch neun Monate. Erst nach zehn Jahren im Job hätten Beschäftigte einen Anspruch
auf zwölf Monate. Diese Kürzungsszenarien verschweigt Herr Rüttgers am liebsten. Was
der junge Familienvater beim Aufbau seiner Familie oder die Alleinerziehende zu einer solchen Verunsicherung sagen würden, kann man sich gut vorstellen.
Dass der Vorschlag von Herrn Rüttgers reiner Sozialpopulismus ist, zeigt allein die Verbindung mit dem Vorschlag im gleichen Antrag, nach dem die Kinder für ihre arbeitslosen Eltern aufkommen sollen. Wer also etwas angespart hat, muss dies
nach den Vorstellungen erst einmal für seinen arbeitslosen Vater bezahlen, bevor dieser Arbeitslosengeld II erhält. Erwachsene Arbeitslose müssten bei ihren Kindern betteln, bevor sie Arbeitslosengeld II bekommen. Das ist eine Politik auf dem Rücken der Jungen. Wir wollen ein Miteinander der Generationen und kein Gegeneinander-Ausspielen. Das gilt auch für die Beschäftigten im Saisonarbeitsbereich wie Bau, Landwirtschaft oder Gastronomie oder bei den Minijobs. Das sind Menschen die die für eine längere Bezugsdauer erforderlichen 40 Jahre nicht so schnell oder niemals aufbauen können. Der Arbeitsmarkt ist viel differenzierter als es die Losung „wer lange einzahlt,
soll auch lange rauskriegen“ vorgaukelt. Deshalb wollen wir nicht, dass es „gute“ und „schlechte“ Arbeitslose gibt. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung kommen, ob jung oder alt.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine solidaritätsorientierte Risikoversicherung und keine Kapitalansparversicherung. Wer eine längere Bezugsdauer fordert, stellt dieses System in Frage. Die Beiträge werden gezahlt um das Risiko „Verdienstausfall
durch Arbeitslosigkeit“ abzusichern. Leistungen werden dann gezahlt, wenn die Notlage
Arbeitslosigkeit eintritt. Die Arbeitslosenversicherung ist mehr als nur Arbeitslosengeld. Sie bedeutet auch Fördern und Weiterbildung.
Bis in die siebziger Jahre hatten wir in Deutschland eine einheitliche Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von 12 Monaten. Mit zunehmender Langzeitarbeitslosigkeit hat die CDU – anstatt die Leistungen von der Gesamtgesellschaft durch Steuern zahlen zu lassen - für einen deutlichen Anstieg der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 6,5% plus erheblicher Bundeszuschüsse gesorgt. Wir haben die Bezugsdauer Arbeitslosengeld
von max. 32 Monate auf max. 18 Monate zurückgeführt, um der Frühverrentungspraxis in einer Vielzahl von Betrieben wirksam entgegenzutreten. Die Praxis gerade in vielen Großunternehmen hatte in der Vergangenheit dazu geführt, ältere Menschen
auf Kosten der Allgemeinheit früher aus den Betrieben zu schicken. Dies geschah oftmals auch gegen den Willen der Älteren. Wir wollen keinen Rückfall in die Zeiten der Frühverrentung. Wir wollen Beschäftigung für Ältere und haben deshalb
mit dem Paket 50 Plus wirksame Schritte für mehr Beschäftigung Älterer verabschiedet. Wir brauchen einen Mentalitätswechsel in den Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass sich die Arbeitsmarktsituation insgesamt entspannt. In diesem Jahr wird die
Arbeitslosigkeit um über 330.000 zurückgehen und im nächsten Jahr um weitere 266.000. Zusammen sind das über 600.000 mehr Menschen in Arbeit. Diese Entwicklung wird auch den Älteren zugute kommen.
Wir nehmen die Sorgen um den Arbeitsplatz
sehr ernst. Aber was wir nicht brauchen, ist eine
Politik der Verunsicherung der Menschen und
schon gar nicht ein Gegeneinander-Ausspielen
verschiedener Gruppen von Arbeitslosen.

