Elterngeld, Mehrgenerationenhäuser, steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten. Das letzte Jahr war von vielen familienpolitischen Entscheidungen geprägt. Die Zeiten, in denen die Familienpolitik lapidar als „Gedöns“ abgetan wurde, sind wohl endgültig vorbei. Und auch in diesem Jahr wird die Familienpolitik einen hohen Stellenwert erhalten. Gleich zu Beginn des Jahres haben sich SPD und CDU zu ihren Klausurtagungen in Bremen getroffen. Dabei haben beide Parteien die Familienpolitik in den Mittelpunkt gerückt.
Vor gut einer Woche verkündete Kurt Beck, die SPD plane einen Rechtsanspruch auf Kindertagesstättenplätze für jedes Kind mit dem Beginn des zweiten Lebensjahres. Beginnend mit dem letzten Kita-Jahr soll die Betreuung schrittweise bis 2010 kostenfrei werden. Das ist ein hohes, jedoch absolut notwendiges Ziel. Besonders im Hinblick auf das Elterngeld, das höchstens 14 Monate gezahlt wird, sind daran anschließende und möglichst kostenfreie Betreuungsmöglichkeiten wichtig, um den jungen Eltern einen Wiedereinstieg in ihren Beruf zu ermöglichen.
Die Koalition verfolgt das Ziel, Krippen- und Kita-Plätze schrittweise kostenlos anzubieten. Für den Fall, dass die Kommunen und Länder ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, 230.000 Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, sind sich die Koalitionsfraktionen einig, einen Rechtsanspruch der Eltern einzuführen.
Natürlich sind kostenfreie Kita-Plätze nicht kostenlos für den Staat. Schätzungen belaufen sich auf 9 Milliarden Euro pro Jahr, die die Kassen der Kommunen zusätzlich belasten. Das ist viel Geld und das muss erst einmal aufgebracht werden. Jedoch sollte dieses Vorhaben weder an der Finanzierung noch an verfassungsrechtlichen Vorgaben scheitern. Seit dem Inkrafttreten der ersten Föderalismusreform sind Aufgabenübertragungen und direkte Zahlungen des Bundes an die Kommunen verfassungswidrig. Jedoch könnte man im Rahmen der anstehenden zweiten Stufe der Föderalismusreform erreichen, dass der Bund sich wieder finanziell stärker an der Kinderbetreuung beteiligen darf.
Ich halte es für vernünftig, die Erhöhung des Kindergeldes auszusetzen und diese Mittel stattdessen in die Infrastruktur zu investieren. Das wäre nach einer entsprechenden Neuregelung im Grundgesetz auch praktikabel. Zudem stehen den Kommunen auch noch finanzielle Mittel beispielsweise aus dem Bildungssektor zur Verfügung, die sich aus dem Geburtenrückgang erklären und sich ohne Umstände wieder in Bildung und Betreuung anlegen lassen.
Das Ziel ist formuliert und mehrheitsfähig. Jetzt gilt es, mit Kraft, Konsequenz und Kreativität den Lippenbekenntnissen Taten folgen zu lassen. „Gute Lebenschancen für alle Kinder“ muss unser aller Anliegen sein..

