Seit Ende der Neunzigerjahre ist der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglöhnen in Deutschland beständig gestiegen. Gleichzeitig ist die Tarifbindung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Zuletzt haben uns Meldungen aus Hamburg aufgeschreckt, wonach Reinigungskräfte in Luxushotels zum Teil für weniger als 2,50 Euro pro Stunde arbeiten. Die Einführung eines Mindestlohns ist verstärkt in die öffentliche Betrachtung gerückt.
Richtig neu ist das Thema aber nicht, denn in der Baubranche und in einigen Nebenbereichen gibt es mit der Einführung des so genannten Entsendegesetzes bereits einen verbindlichen Mindestlohn. Er sichert nicht nur den einheimischen Arbeitnehmern einen Mindestlohn, sondern regelt diesen auch verbindlich für ausländische Arbeitnehmer, die als Leiharbeitnehmer aus anderen EU-Ländern kommen. So wird auf dem Bau bereits seit Jahren ein Lohndumping verhindert. Leider geraten aber immer mehr andere Branchen unter zunehmenden Lohndruck.
Seit Montag liegen nun Vorschläge des Vizekanzlers und Arbeitsministers Franz Müntefering vor, wie sichergestellt werden soll, dass Menschen, die arbeiten, auch von ihrem Lohn leben können. Müntefering setzt dabei auf eine Ausdehnung des Entsendegesetzes auf andere Branchen und auf den tariflichen Mindestlohn. Das heißt, die Souveränität bleibt bei den Tarifparteien.
Ein nationaler gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn der DGB vorschlägt, ist das noch lange nicht. Aber trotzdem ist es wie immer in solchen Fällen: Es gibt Widerstand und Zustimmung quer durch alle Parteien und Gesellschaftsgruppen, einig sind sich nicht einmal die Einzelgewerkschaften.
Ich meine: Ein Arbeitnehmer muss von dem Gehalt für eine Vollzeitstelle auch leben können. Wenn dies in vielen Branchen nicht mehr der Regelfall ist, müssen wir diese Entwicklung stoppen.
Ich finde es allerdings schade, dass wir uns mit dem Thema überhaupt befassen müssen. Denn natürlich sollte dies eigentlich die Sache der Tarifvertragsparteien sein. Das heißt, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften setzen sich an einen Tisch und handeln Arbeitsbedingungen und Löhne aus. Klappt das nicht, weil die Gewerkschaften in einigen Branchen nicht Fuß fassen konnten, müssen andere Lösungen gefunden werden. Am Ende notfalls auch ein nationaler gesetzlicher Mindestlohn. Immerhin gibt es den schon in 20 der 27 EU-Länder.
Die Erfahrungen bei der Einführung eines Mindestlohnes in Großbritannien, wo dieses Instrument im Prinzip heute nicht mehr umstritten ist, haben gezeigt, dass die meisten prognostizierten Gruselszenarien nicht eintreten – wenn man es richtig macht.

