Das Bundesverfassungsgericht hat es endlich bestätigt: Die derzeitige Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig. Besonders die Ungleichbehandlung von Immobilien- und reinen Gelderbschaften muss ein Ende haben. Der Verkehrswert soll die ausnahmslose Bewertungsgrundlage für Immobilien sein. Bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung finden.
Bisher wurden die Erben von großen Miethäusern oder großen Firmen in einem nicht zu vertretenden Umfang geschont. Und jahrzehntelang hat sich keine Regierung an eine gerechte Lösung getraut. Das muss sich jetzt ändern.
Ich erwarte, dass sich der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Erbschaftssteuer an diesem klaren Urteil orientiert. Der Staat kann von vererbten großen Vermögen - "leistungslosem Einkommen" - berechtigt einen größeren Anteil zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben verlangen und das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer für Zukunftsaufgaben der Länder verwenden.
Die Länder als Empfänger der Erbschaftsteuer müssen die Chance nutzen, mit einer verbesserten Erbschaftsbesteuerung ein höheres Steueraufkommen zu erzielen. Hierbei müssen auch soziale Erwägungen einfließen. Beispielsweise könnte es bei der Erbschaft eines Betriebes steuerlich positiv berücksichtigt werden, wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Mit den zusätzlichen Einnahmen können die Länder beginnen, ihre Haushalte zukunftssicher zu machen. Zurückgehaltene Investitionen der Länder könnten endlich getätigt werden. Die Bundesländer würden dann einen stärkeren Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung Deutschlands leisten, denn diese Investitionen bedeuten Aufträge für die heimische Wirtschaft.
Um es klar zu sagen: Nicht die Besteuerung der kleinen Erbschaften von Millionen, sondern die Millionen-Erbschaften von Wenigen stehen nach dem Urteil auf dem Prüfstand. Der Angstmacherei, von einer höheren Erbschaftsteuer seien auch die Erben kleinerer Vermögenswerte negativ betroffen, müssen wir mit einer Schonvermögensklausel von vornherein einen Riegel vorschieben.
Dass eine höhere Erbschaftssteuer nichts Ehrenrühriges ist, zeigt übrigens der internationale Vergleich: Deutschland hat da eine eher geringe Abgabenquote. Vergleicht man die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungssteuern 2004 unter den führenden Industrienationen der OECD (im Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt), dann liegt die Bundesrepublik hinter den anderen großen Staaten Frankreich, Japan, den USA, Großbritannien und Spanien.

