In der letzten Woche wurden wir im Bundestag vor zwei schwierige Entscheidungen gestellt. Zum einen haben wir über den Tornado-Einsatz in Afghanistan abgestimmt, zum anderen standen die Entscheidungen über das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz, allgemein bekannter unter dem Schlagwort „Rente mit 67“, und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte auf der Tagesordnung.
Das bisherige Engagement Deutschlands im Norden Afghanistans hat wesentlich zur Stabilisierung in Kabul und der Region beigetragen und genießt hohe internationale Reputation, auch weil es von der Strategie anderer Nationen abweicht.
Mit der nun von der Bundesregierung beantragten Beteiligung an dem Einsatz einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe verbinde ich die Befürchtung, dass die bisherige, hilfreiche deutsche Außenpolitik anders als bisher wahrgenommen würde.
Der Einsatz deutscher Tornados wäre damit kein Beitrag zur Stabilisierung der Lage in Afghanistan. Das Gegenteil wäre der Fall. Ich sehe daher in der Entsendung von „Recce-Tornados“ ein nicht vertretbares Risiko für unsere deutschen Soldatinnen und Soldaten und für das Gelingen des ISAF-Einsatzes insgesamt. Ich habe deshalb das erweiterte Mandat abgelehnt.
Dem Gesetzespaket zur Rente mit 67 und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte habe ich zugestimmt. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU wurden bereits die Eckpunkte für dieses Gesetz festgelegt.
Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Rentenkassen, des demographischen Wandels und vor allem angesichts der aktuellen Koalition, in der wir uns befinden, ist auf anderem Wege ein stabiler Beitrag zur gesetzlichen Rente nicht zu erreichen. Dies sind wir aber zukünftigen Generationen schuldig.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Anhebung des Rentenalters allerdings kein Selbstzweck. Deshalb wurde im Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz eine Vorbehaltsklausel verankert. Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Trotz aller Notwendigkeiten darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht. Eine Revision bleibt also möglich.
Darüber hinaus wird die SPD-Bundestagsfraktion unter Beteiligung von Experten aus Praxis und Wissenschaft Vorschläge erarbeiten, wie die Rente mit 67 flankiert werden kann. Vor diesem Hintergrund habe ich keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Rente mit 67 und das dazugehörige Maßnahmenpaket.

