Bericht aus Berlin:
05.07.07
Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

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05.07.07 - Bericht aus Berlin:
Neue Chancen für Langzeitarbeitslose


Die Arbeitslosigkeit geht insgesamt zurück, für viele Langzeitarbeitslose besteht offenbar aber aktuell und mittelfristig keine Chance auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt. Ihre Zahl wird bundesweit auf 100.000 bis 600.000 Personen geschätzt. Auch die Zahl der Jugendlichen, die schon im Vorjahr oder früher eine Ausbildungsstelle gesucht haben, ist dramatisch hoch.

Deshalb beschließen wir in dieser Woche das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB II. Damit wollen wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose schaffen, die absehbar nicht mit den üblichen Instrumenten in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Beschäftigungszuschuss bietet 100.000 Menschen Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent als neue Arbeitgeberleistung eingeführt wird, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Die Förderdauer beträgt in aller Regel 24 Monate. Zudem sind pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung möglich.

Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens sechsmonatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Für dieses Programm stehen jährlich 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Außerdem werden wir u. a. einen Eingliederungszuschuss sowie einen Qualifizierungszuschuss einführen. Der Eingliederungszuschuss zielt auf Jugendliche unter 25 mit Berufsabschluss, der Qualifizierungszuschuss auf Jugendliche unter 25 ohne Berufsabschluss ab. Beide Zuschüsse sind Ermessensleistungen; der Eingliederungszuschuss wird in Höhe von 25 bis höchstens 50 Prozent und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts geleistet.

In einer Anhörung begrüßten der DGB und die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen die Gesetzentwürfe. Sie seien grundsätzlich geeignete Instrumente. Es gab aber auch Kritik, z. B. von der Bundesagentur für Arbeit, die mehr Bürokratie erwartet. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte ein schlüssigeres Finanzierungskonzept an. Anderen Experten ist die Zielgruppendefinition für den Beschäftigungszuschuss zu eng und zu formal. Rundheraus abgelehnt wurden die Entwürfe von den Arbeitgeberverbänden.

Grundsätzlich aber bestätigten uns die Sachverständigen: Wir sind auf dem richtigen Weg.


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