Pressemitteilung:
06.07.07
Sönke Rix zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Pflicht der Abgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte

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06.07.07 - Pressemitteilung:
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Pflicht der Abgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte erklärt der Bundestagsabgeordnete Sönke Rix:


Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Pflicht zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften. Die Wählerinnen und Wähler können nun klar erkennen, welche Aufgaben ein Abgeordneter gegebenenfalls neben seinem Mandat wahrnimmt. Das sorgt für Transparenz. Ich habe dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert bereits kurz nach der Wahl mitgeteilt, dass ich keinerlei bezahlten Nebentätigkeiten nachgehe.

Ich meine, dass Abgeordnete eine Nebentätigkeit haben dürfen. Gerade Freiberufler haben sonst kaum eine Chance, nach ihrer Abgeordnetenzeit wieder in ihren Beruf zurückzufinden. Dazu muss man ihnen gestatten, neben ihrer Abgeordnetentätigkeit auch ein wenig tätig zu sein. Es muss allerdings erkennbar sein, welche Tätigkeit den größeren Raum einnimmt.

Nicht mehr vereinbar ist es, wenn die vermeintliche Nebentätigkeit zu wenig Raum für die Arbeit als Abgeordneter lässt. Und völlig inakzeptabel wird es, wenn die Nebentätigkeit so großzügig entlohnt wird, dass die Interessen, die von dem Bundestagsabgeordneten verfolgt werden, nicht mehr klar zuzuordnen sind.

Nach zwei Jahren als Bundestagsabgeordneter, kann ich mir allerdings sowieso nicht vorstellen, wie man neben den Terminen im Wahlkreis und in Berlin noch Zeit für eine Nebentätigkeit haben kann.


Rix
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