Pressemitteilung:
17.10.07
Über 160 Millionen Euro für Schleswig-Holstein

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17.10.07 - Pressemitteilung:
Über 160 Millionen Euro für Schleswig-Holstein


Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat Anfang September den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" dem Bundeskabinett vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf schafft das Finanzministerium die Voraussetzung dafür, dass der Bund bereits ab 2008 Länder und Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützen kann.

Hintergrund ist die Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau vom 28. August 2007, wonach der Bund sich bis zum Jahr 2013 mit insgesamt 4 Mrd. Euro am Ausbau der Betreuungsangebote für bundesweit 35 Prozent der unter Dreijährigen (ca. 750.000 Plätze) beteiligt. Für Investitionen wird von 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Davon werden nach vorläufigem Stand auf Schleswig-Holstein rund 74 Millionen Euro entfallen. Mit diesen Mitteln können die Kommunen neue Kitas bauen, bestehende Kindergärten renovieren oder auf die Bedürfnisse jüngerer Kinder umrüsten.

Für diese deutliche Unterstützung der Kommunen hatte sich die SPD stark gemacht. "Bessere Kinderbetreuungsangebote bedeuten bessere Bildungschancen für unsere Kinder. Und sie schaffen die Voraussetzung dafür, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Deshalb müssen wir das Betreuungsangebot deutlich und zügig ausbauen. Die Eltern warten darauf", erklärt Sönke Rix, MdB.

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 ansteigend bis 2013 über einen schon jetzt festgesetzten Betrag bei der Verteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben. Das sind für Schleswig-Holstein:

2009: 3,3 Mio. Euro
2010: 6,6 Mio. Euro
2011: 11,6 Mio. Euro
2012: 16,5 Mio. Euro
2013: 23,1 Mio. Euro

Insgesamt fließen in dem Zeitraum 2008 bis 2013 über 160 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung nach Schleswig-Holstein.

Und damit die Eltern auch sicher sein können, dass sie einen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, haben Bund und Länder sich auf Druck der SPD auch auf die Einführung eines Rechtsanspruchs verständigt. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter bzw. bei einem Tagesvater. "Erst der Rechtsanspruch gibt den Eltern die Garantie, dass sie ihre Vorstellungen von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch tatsächlich umsetzen können", so Rix.


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