Eigentlich können wir Sozialdemokraten uns freuen: Der von uns seit langem geforderte Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für Kleinkinder ab 2013 ist endlich auf den Weg gebracht. "Eigentlich", weil die Familienministerin einen höchst problematischen Satz in den Entwurf geschmuggelt hat: Danach soll es vom 1. August 2013 an "eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld)" für die Eltern geben, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen oder können. Einzelheiten werde ein Bundesgesetz regeln. Warum finde ich das so problematisch?
Grundsätzlich sind wir uns hinsichtlich der Schwerpunkte einer modernen Familienpolitik einig: Die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen verbessert werden. Jeder Familie muss die Entscheidungsfreiheit gelassen werden, ihr Kind in eine Krippe zu geben oder Zuhause zu erziehen. Wahlfreiheit heißt aber, dass Eltern für ihre Kinder ein guter Betreuungsplatz in einer Krippe angeboten werden muss. Dafür nehmen wir zukünftig viel Geld in die Hand. Allein der Bund beteiligt sich bis 2013 mit über 4 Mrd. Euro daran.
Warum man nun in Aussicht stellt, den Eltern eine Prämie zu zahlen, die einen Betreuungsplatz nicht nutzen möchten, kann ich nicht verstehen. Die Befürworter eines solchen Betreuungsgeldes erwecken dabei zuweilen den Eindruck, dass Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen möchten, vom Staat allein gelassen würden. Das ist natürlich Unsinn: Finanzielle Unterstützung erhalten Eltern heute z. B. schon durch Kindergeld, Elterngeld und durch das Ehegattensplitting. Ein zusätzliches Instrument fördert die Übersichtlichkeit nicht.
Im Übrigen entspricht der nun im vorliegenden Entwurf geschriebene Passus, dass das umstrittene Betreuungsgeld ab 2013 durch ein Bundesgesetz zu regeln sei, nicht den Absprachen in der Koalition. Deshalb hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bereits sein Veto eingelegt. Eine zusätzliche Leistung in Form eines Betreuungsgeldes würde den Bund Milliarden kosten. Geld, das wir wesentlich klüger verwenden können.
Noch ist zum Glück nichts entschieden: Der Entwurf muss noch mit den anderen Ministerien abgestimmt, Mitte Dezember im Kabinett beschlossen, im Bundestag diskutiert werden und dort schließlich eine Mehrheit finden, bevor er rechtswirksam wird. Dabei gilt das so genannte "Strucksche Gesetz": Kein Gesetz kommt so aus Bundestag heraus, wie es hineingeht.
Eine Schlappe wäre es für alle Eltern und Kinder allerdings auch, wenn das Gesetz wegen des Betreuungsgeldes nicht verabschiedet werden würde.

