Bericht aus Berlin:
19.12.07
Kinderschutz ins Grundgesetz

Download als PDF-Datei


















Weitere Standpunkte

19.12.07 - Pressemitteilung:
Kinderschutz ins Grundgesetz


"Die Ministerpräsidenten sind mit ihren Beschlüssen vom Kindergipfel jedenfalls auf dem richtigen Weg." Zu diesem Ergebnis kommt der SPD-Bundestagsabgeordnete und Familienpolitiker Sönke Rix nach der Bekanntgabe der Ergebnisse des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten.

Bereits während der Schwangerschaft soll um die werdenden Eltern herum ein soziales Netz geknüpft werden. Dabei arbeiten Gesundheitswesen, Sozial- und Jugendämter und Familiengerichte noch enger als bisher zusammen. Die Vorsorgeuntersuchengen nach der Geburt sollen verbindlicher und verbessert werden. Zusätzlich soll eine weitere Untersuchung im dritten Lebensjahr eingeführt werden.

"Leider waren nicht genug Ministerpräsidenten für eine Aufnahme des Kinderschutzes in das Grundgesetz, um sich gegen die Kanzlerin und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchzusetzen", sagte Rix. "Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Es ist das Recht und die besondere Pflicht der Eltern, hierfür Sorge zu tragen. Das ist ein hohes Gut. Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Das hätte mit der Grundgesetzänderung noch deutlicher gemacht werden können", so Rix.

Die SPD hatte mit ihrem Sieben-Punkte-Aktionsplan zum Kinderschutz bereits vor einer Woche viele der Maßnahmen gefordert, auf die sich heute Merkel und die Ministerpräsidenten verständigt haben. Das Land Schleswig-Holstein hat ein Kinderschutzgesetz bereits verabschiedet. Es tritt am 1. April 2008 in Kraft und ist bundesweit das erste dieser Art.

Mit dem Gesetz werden Angebote der Familienbildung und des Kinderschutzes gestärkt, um die Elternkompetenz auch in schwierigen Lebenslagen zu stützen.

Die krankengesetzlich verankerten und finanzierten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden durch ein kontrollierendes Einladungs- und Meldewesen in den Kinderschutz eingebunden. Eltern erhalten zukünftig für jede Vorsorgeuntersuchung eine Einladung durch das Landesfamilienbüro. Ärztinnen und Ärzte sichern eine Rückmeldung. Bei Nichtwahrnehmung trotz Mahnung erfolgt die direkte Kontaktaufnahme durch Jugend- oder Gesundheitsamt.

"Es freut mich, dass Schleswig-Holstein und Gitta Trauernicht hier eine Vorreiterrolle einnehmen", so Rix.


Rix
Impressum
spd