"Wir werden den Gesetzentwurf zum Umbau des Zivildienstes sehr genau prüfen", sagt Sönke Rix, zivildienstpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
In den vergangenen Tagen gab es viele Meldungen über eine bevorstehende Verlängerung des Zivildienstes. "Wir haben dazu noch keinen Gesetzentwurf aus dem Ministerium vorliegen", so Rix, "aber er wird auf jeden Fall mehr enthalten, als eine freiwillige Verlängerung".
Bereits seit dem Sommer 2007 beschäftigen sich das Familienministerium und die zuständigen Fachpolitiker aller Parteien mit dem Thema. Ziel ist es, den Zivildienst zu einem Lerndienst umzubauen.
Es soll geprüft werden, inwieweit durch den Zivildienst erworbene berufspraktische und theoretische Kenntnisse für Ausbildungen noch weitergehend als bisher angerechnet werden können. Zudem soll der Zivildienst stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Zivildienstleistenden ausgerichtet werden. So sollen sie am Anfang ihres Dienstes eine qualifizierte und fachliche Einweisung von mehreren Tagen in ihren neuen Arbeitsbereich erhalten und am Schluss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen.
Die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung ist in dem Konzept "Zivildienst als Lerndienst" nur ein Teilbereich.
An diesen Punkten setzt die Hauptkritik der SPD-Mitglieder im Familienausschuss an:
Der Zivildienst ist nach dem Grundgesetz ein Ersatzdienst für den
verweigerten Wehrdienst und damit ein Pflichtdienst. Das Grundgesetz sieht keine freiwillige Verlängerung des Pflichtdienstes vor, so dass wir Klärungsbedarf hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen sehen.
Wenn eine Analogie zum freiwilligen Wehrdienst gewollt sein sollte, müssen aus unserer Sicht die freiwillig länger dienenden Zivildienstleistenden ähnlich wie die freiwillig länger dienenden Grundwehrdienstleistenden besoldet werden. Man muss den Trägern zeigen, dass eine Verlängerung auch wirklich gewollt ist. Lediglich der Zuschuss zur Krankenversicherung stellt in den Augen der SPD-Arbeitsgruppe Familie keinen ausreichenden Anreiz für die Träger dar.
Auch vor dem Hintergrund der gebotenen Arbeitsmarktneutralität besteht noch Diskussionsbedarf. Schon heute gibt es die Möglichkeit, im Anschluss an den Zivildienst einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Dienststelle abzuschließen.
Die Dienststellen dürfen keine Möglichkeiten erhalten, Zivildienstleistende unter dem Gesichtspunkt der Bereitschaft zu einer späteren "freiwilligen" Verlängerung auszuwählen.
Weiter ist zu klären, welche finanziellen und personellen Auswirkungen die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes auf die Freiwilligendienste haben wird.
In dem Eckpunktepapier ist nachzulesen, dass der Zivildienst bei einer freiwilligen Verlängerung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis fortgesetzt werden soll. Sollte sich die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung politisch durchsetzen, muss unbedingt Rechtssicherheit dahin gehend bestehen, dass die jungen Männer in der Phase des freiwilligen Zivildienstes nicht mehr dem Prinzip von "Befehl und Gehorsam" unterliegen. Es dürfen ihnen keinesfalls disziplinarische oder strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie sich Dienstanordnungen widersetzen.
Diese Fragen müssen im Sinne des Zivildienstleistenden beantwortet werden. "Bei der freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes bestehen die größten Bedenken. Darum wollen wir erst einmal den Entwurf in Händen halten", so Rix, "dann wird entschieden."

