In dieser Woche werden wir das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Bundestag beschließen. Derzeit gibt es etwa 1,4 Millionen ambulant Pflegebedürftige, weitere 700.000 Menschen sind in Pflegeheimen untergebracht. Prognosen zufolge wird sich die Zahl pflegebedürftiger Menschen bis 2030 auf 3,1 Millionen fast verdoppeln.
Unsere Gesellschaft muss in solidarischer Weise dafür sorgen, dass die notwendigen Leistungen in guter Qualität und möglichst lange in der eigenen Wohnung erbracht werden können. Das Prinzip "ambulant vor stationär" wird durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gestärkt - durch bessere finanzielle Ausstattung der ambulanten Pflege und durch eine bessere Beratung. Passgenaue Pflegepläne können auch alleinstehende Menschen mit hohem Pflegebedarf von stationären Einrichtungen unabhängig machen. Pflegende Angehörige werden mit sachkundiger Beratung und mehr Unterstützung nicht mehr mit ihrer schwierigen Aufgabe alleingelassen.
Besonders am Herzen liegt der SPD-Bundestagsfraktion die Einrichtung von ambulanten Pflegestützpunkten. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen dort wohnortnahe, vernetzte und unabhängige Beratung durch qualifizierte Pflegeberater erhalten. Bereits vorhandene Angebote werden vor Ort aufeinander abgestimmt, vorhandener Sachverstand genutzt. Die Entscheidung über die Einrichtung der Pflegestützpunkte bleibt allerdings den Ländern überlassen, der Bund stellt zur Anschubfinanzierung 60 Millionen Euro bereit. Eine andere Lösung war mit der CDU/CSU leider nicht möglich.
Die Qualität von stationärer und ambulanter Pflege soll künftig öffentlich gemacht werden. Der medizinische Dienst der Krankenkassen wird zu diesem Zweck unangekündigte Kontrollen durchführen.
Die ambulanten Sachleistungsbeträge sollen bis 2012 schrittweise in den drei Pflegestufen der ambulanten Pflege angehoben werden. Um die Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig anpassen zu können, haben wir eine Überprüfung in Drei-Jahres-Schritten vorgesehen. Eine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten Gesetz: Es gibt einen zusätzlichen Leistungsbeitrag von bis zu 2.400 Euro pro Jahr für Demenz- und Alzheimerkranke sowie geistig Behinderte. Menschen mit diesen Erkrankungen stellen Angehörige und Pflegekräfte vor besondere Herausforderungen.
Diese Maßnahmen kosten natürlich Geld. Deshalb wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung erstmalig seit 1995 erhöht: um 0,25 Prozent. Die Mehreinnahmen sollen dann ausreichen, um die Finanzierung der Pflegeversicherung bis 2014 sicherzustellen.
Nicht durchsetzen konnten wir, dass Angehörige von Pflegebedürftigen für eine kurzzeitige Freistellung von ihrer Arbeit bis zu zehn Tage Lohnersatzleistungen über die Pflegekassen erhalten. Die CDU/CSU-Fraktion war dazu nicht bereit.

