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Bericht aus Berlin:
09.04.08
Forschung contra Ethik?

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09.04.08 - Bericht aus Berlin:
Forschung contra Ethik?


Mit Stammzellen hoffen Mediziner, in Zukunft schwere Krankheiten heilen und die Funktion kranker Organe wieder herstellen zu können. Besonders geeignet für die Forschung sind Stammzellen, die unter anderem mit Hilfe von Embryonen entstehen und gegen deren Verwendung es schwerwiegende ethische Bedenken gibt.

Die geltende Rechtslage in Deutschland unterscheidet zwischen der Erzeugung und Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken einerseits und der Forschung an (bestehenden) menschlichen embryonalen Stammzellen andererseits. Die Erzeugung und Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken ist in Deutschland zu Recht verboten.

Die Einfuhr und Forschung an embryonalen Stammzellen ist erlaubt, wenn diese vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Diese Stichtagsregelung hatte der Deutsche Bundestag Anfang 2002 als Kompromiss gefunden, der dem ethischen Ziel, die Embryonen zu schützen, gerecht wurde und gleichzeitig die vom Grundrecht garantierte Forschungsfreiheit sicherte. Damit wurde verhindert, dass im Ausland immer neue menschliche Embryonen für die Forschung in Deutschland getötet werden.

Die gesellschaftliche Debatte war mit dieser Entscheidung jedoch nicht beendet.

Am Freitag stimmen wir über eine Änderung des Stammzellgesetzes ab. Es geht dabei um die Fragen, unter welchen Bedingungen embryonale Stammzellen nach Deutschland eingeführt werden dürfen und welche Anreize dies im Ausland möglicherweise für die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken schaffen könnte. Fragen der embryonalen Stammzellforschung sind Gewissensfragen, für die alle Abgeordneten persönliche Antworten finden müssen.

Ich schließe mich den Bundestagskolleginnen und -kollegen an, die für eine Verbesserung der Forschungsbedingungen im Bereich der embryonalen Stammzellforschung eine behutsame Novellierung des Stammzellgesetzes vorschlagen, bei der der Schutzmechanismus und damit die Substanz des geltenden Gesetzes beibehalten werden soll. In ihrem Antrag wird eine einmalige Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 empfohlen. Auf diese Weise könnte der Forschung der Zugriff auf mehr bereits existierende Stammzellen ermöglicht werden. Zusätzliche Anreize für eine Erzeugung neuer embryonaler Stammzellen im Ausland würde es durch diese veränderte Stichtagsregelung nicht geben.

Die Diskussion über die embryonale Stammzellforschung zeigt, dass es auf manche komplexe ethische Fragen keine abschließenden oder allgemeingültigen Antworten gibt. Wir müssen die erforderliche Abwägung zwischen ethischen Grundsätzen und medizinischen oder wissenschaftlichen Zielsetzungen immer wieder sorgsam und verantwortungsbewusst vornehmen.


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