Die SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein haben sich auf Forderungen zum Thema Leiharbeit geeinigt. Für die Leiharbeitbranche wurden während der rot-grünen Koalition endlich Regeln geschaffen, die diese zu einem wichtigen und sinnvollen Arbeitsmarkt-Instrument entwickelt haben. Damit ist es zu einem Anstieg in der Leiharbeit und somit auch zu einem starken Abbau der Arbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren gekommen.
Trotzdem gibt es noch eine Reihe von Problemen und Fehlern, die wir politisch lösen müssen.
Die Brücke zu einer regulären Beschäftigung hat die Politik mit der Leiharbeit nicht in der gewünschten Breite bauen können. Nur 13 Prozent der Leiharbeiter bekommen einen regulären Arbeitsvertrag in dem Unternehmen, in dem sie eingesetzt wurden.
Die Beschäftigungsverhältnisse sind sehr kurz: durchschnittlich drei Monate bleiben die Leiharbeitnehmer im Betrieb..
Zudem werden die Leiharbeitnehmer häufig benachteiligt. Das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz sieht zwar vor, dass sie und die Stammbelegschaft im Grundsatz gleich behandelt werden sollen. In der Realität findet dies jedoch nicht statt.
So gibt es zwei unterschiedliche Tarifverträge in der Branche: Während der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) mit einem der drei größten Zeitarbeitgeberverbände einen Tarifvertrag auf niedrigem Niveau abgeschlossen hat, hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf einen Mindestlohntarifvertrag mit den beiden anderen Arbeitgeberverbänden der Branche verständigt.
Ein weiteres Problem: Zunehmend werden reguläre Arbeitsverhältnisse durch die Leiharbeit verdrängt. Dies führt zu gespaltenen Belegschaften, einer zweiten Tarifstruktur und nicht zuletzt zu Lohndumping durch unterschiedliche Tarifverträge. Das ist nicht in unserem Interesse!
Deshalb fordere ich zusammen mit meinen SPD-Kollegen aus Schleswig-Holstein deutliche Verbesserungen in der Branche, um aus schlechter Leiharbeit gute Arbeit mit gleichem Lohn zu machen.
Wir fordern einen Mindestlohn auf Basis des Tarifvertrags des DGB. Außerdem wollen wir, dass für die Leiharbeitnehmer - nachdem sie sich eingearbeitet haben - die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie für Stammarbeitskräfte gelten.
Um eine Verdrängung von regulärer Beschäftigung zu vermeiden, wollen wir die Zahl der Leiharbeitnehmer in einem Betrieb gesetzlich begrenzen. Es darf nicht sein, dass ein Unternehmen nahezu nur Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Weder die Zeitarbeitsagenturen noch die Unternehmen haben ein Interesse daran, die Leiharbeitnehmer weiterzubilden. Deshalb kämpfen wir für einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung für die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. Gute Arbeit zeichnet sich nicht zuletzt durch gute Weiterbildung aus. Das ist unser Ziel: gute Arbeit in allen Branchen.

