05.12.08 - Rede im Deutschen Bundestag:
Erste Lesung des Zivildienständerungsgesetzes
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU wurde im November 2005 festgelegt, dass der Zivildienst zu einem Lerndienst ausgebaut werden soll. Grundlage dieser Vereinbarung war das einvernehmliche Verständnis, dass der Zivildienst schon seit jeher ein Lerndienst ist, ihm aber die Legitimation, die rechtliche Sicherheit und vor allem die spätere Nachweisbarkeit des Gelernten durch den Zivildienstleisten fehlt. Im November 2006 fand unter dem Titel "Zivildienst als Chance" ein Fachkongress statt, auf dem in Arbeitsgruppen die Schwerpunkte eines Zivildienstes als Lerndienst entwickelt wurden. Trotzdem verging wieder ein Jahr, bis das Ministerium im November 2007 einen ersten Planungsentwurf für das 3. Zivildienständerungsgesetz vorgelegt hat. Mittlerweile gab es bis heute drei Neufassungen des Gesetzentwurfes, der dann in den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. November 2008 mündete. Sie sehen, der November ist für den Zivildienst in den vergangenen Jahren immer ein entscheidender Monat gewesen.
Der Lernteil des Zivildienstes wird aktuell durch den Einweisungsdienst - in der Regel vier Wochen in der Einsatzstelle - und den Einführungsdienst, bestehend aus zwei Lehrgängen, ausgefüllt.
Die Formulierungen des neuen § 25a Zivildienstgesetz hat sich zum alten § 25b Zivildienstgesetz nicht verändert. Ich würde mich allerdings freuen, wenn es uns gelänge, noch ein Instrumentarium einzufügen, das sicherstellt, dass der Einweisungsdienst von vier Wochen auch wirklich vollständig durchgeführt wird und der Zivildienstleistende nicht bereits ab der ersten Woche seinen Dienst auf sich selbst gestellt versieht.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht in dem § 25a Zivildienstgesetz keine verbindliche Festlegung vor, wie lange die einzelnen Lehrgänge dauern. Dies wird in einem Rahmenvertrag zwischen dem Bundesamt für den Zivildienst und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vereinbart. Derzeit sind es zehn Tage unter Führung der BAGFW für den Fachteil und fünf Tage für den politischen und rechtlichen Teil durch das Bundesamt für den Zivildienst. Der Rahmenvertrag gilt allerdings nur für die verbandlich zugehörigen Zivildienstleistenden. Die nicht-verbandlichen Zivildienstleistenden erhalten die beiden Dienste unter der Leitung des Bundesamtes für den Zivildienst.
Die Anzahl der Bildungstage liegt nach Vorstellung der SPD allerdings bei 20 Tagen und in den ersten Eckpunkten des Familienministeriums nur bei 15 Tagen, was keine Änderung zur aktuellen Gesetzeslage bedeutet. Die 20 Tage sind ein rechnerischer Wert, der sich auf die Anzahl der Bildungstage beim Freiwilligendienst bezieht. Die aktuelle Zahl der Bildungstage wird im Rahmenvertrag festgelegt. Der vorliegende Gesetzentwurf legt derzeit 13 Tage verbindlich fest und stellt weitere fünf Tage in die Entscheidung von Bundesamt und Dienststelle des Zivildienstleistleistenden.
Leider hat sich in den vergangenen Jahren die Quote derer, die eine fachliche Einweisung erhalten, stetig zurückentwickelt. Das aber sowohl bei den verbandlichen, wie bei den anderen Zivildienstleistenden.
Aber: Kein Zivildienstleistender sollte seinen Dienst ohne einen Lernteil beenden. Und auch das Bundesamt für den Zivildienst hat in seinen ersten Eckpunkten diesem Gedanken Rechnung getragen. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist davon leider nichts mehr zu finden. Damit hat nicht jeder Zivildienstleistende Anspruch auf einen Lerndienst-Anteil.
Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wir begrüßen einen rechtlichen Anspruch auf noch mehr Qualifizierung, Reflexion und Fortbildung. Jeder Zivildienstleistende kann diese Bestandteile des Lerndienstes einfordern!
Ausdrücklich begrüßen wir, dass jetzt vorgesehen ist, formale Qualifikationsnachweise für die Zivildienstleistenden auszustellen. Sie können für die berufliche Zukunft der Zivildienstleistenden genutzt werden und die erworbenen Fähigkeiten der jungen Männer bei zukünftigen Arbeitgebern verdeutlichen.
Letztlich muss man bei aller Verbindlichkeit allerdings auch feststellen, dass kein Zivildienstleistender wirklich zum Lernen gezwungen werden kann. Trotzdem ist es sinnvoll, an der Verbindlichkeit festzuhalten, weil bei den Lehrgängen für den Zivildienst nützliches Wissen vermittelt wird. Worüber man diskutieren kann, ist die Verbindlichkeit der Reflexionsveranstaltungen. Hier wird sich der Zivildienstleistende auch freiwillig melden, wenn er einen Bedarf erkennt. Erkennt er keinen, braucht er auch nicht Zwangsreflektieren.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Weiterentwicklung des Zivildienstes zu einem formalen Lerndienst - informell war er das natürlich schon immer - nicht nur den jungen Männern zu Gute kommt. Auch die Gesellschaft profitiert von den Qualifikationen, die die Zivildienstleistenden während ihres Dienstes erwerben. Auch vor diesem Hintergrund ist die Weiterentwicklung wichtig und richtig!
Ein Wort zum Schluss noch zu der sogenannten freiwilligen Verlängerung, über die in der letzten Zeit in der Fachwelt diskutiert wurde. Ich begrüße ausdrücklich, dass diese angedachte Regelung nicht im Gesetzentwurf erwähnt wird. Wir haben nach Diskussionen als SPD deutlich gemacht, dass wir dieses Instrument nicht wollen und auch nicht brauchen. Zum einen würde diese Regelung zu einer Konkurrenz zwischen Freiwilligem Sozialen Jahr und Zivildienst führen. Zum anderen möchten wir den Zivildienst durch eine freiwillige Verlängerung nicht verstetigen. Und: was viele vergessen: Die Kosten der freiwilligen Verlängerung würden auf den Träger oder die Einsatzstelle zukommen. Wenn ein Zivildienstleistender jedoch Zeit zu überbrücken hat, weil sein Studium erst in einigen Monaten beginnt, ist eine Verlängerung heute schon möglich. Die Zivildienstleistenden werden dann von ihrer Einsatzstelle für drei oder mehr Monate angestellt.
Ich freue mich, dass wir zu diesem Gesetzentwurf noch eine Anhörung durchführen. Im Gespräch mit den Fachleuten und denjenigen, die nach Beschlussfassung mit diesem Gesetz arbeiten müssen, werden wir sicher noch den einen oder anderen Änderungswunsch mit auf den Weg bekommen. Die konkrete Ausgestaltung wird Zeit und Arbeit in Anspruch nehmen, aber das Ziel - ein Gesetz, das den Zivildienstleistenden die Anerkennung verschafft, die sie verdienen - ist es auf jeden Fall wert.
Vielen Dank.