In dieser Woche haben wir im Bundestag über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz abgestimmt. Diese Gesetze schaffen die gesetzliche Grundlage für die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen - dank der SPD, die sich in zähen Verhandlungen gegen die Union durchsetzen konnte.
Eine Arbeitsgruppe der Koalition hat sich auf die Aufnahme von sechs weiteren Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geeinigt: Die Weiterbildungsbranche, die Pflegebranche, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft und die Bergbauspezialdienste.
Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann nun auch in den neu aufgenommenen Branchen ein Mindestlohntarifvertrag auf alle Unternehmen dieser Branche ausgedehnt werden - er gilt also für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen, schafft das Mindestarbeitsbedingungengesetz die Voraussetzungen für Mindestlöhne. Dieses sieht die Einrichtung eines Hauptausschusses vor, der die Grundsatzentscheidung über die Einführung eines Mindestlohnes treffen soll. Dessen Höhe legt dann ein Fachausschuss fest.
Für die Zeitarbeitsbranche hat der Koalitionsausschuss eine Sonderregelung vereinbart, die Leiharbeitern einen Schutz vor Lohndumping garantiert - denn gerade sie sind es, die von den Folgen der Wirtschaftskrise besonders betroffen sind. Für die Leiharbeit soll im Rahmen des Konjunkturpakets eine Lohnuntergrenze eingerichtet werden. Diese Lohnuntergrenze wird über eine Verordnung der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers in Kraft gesetzt. Dabei wird sich der Arbeitsminister höchstwahrscheinlich an den Tarifverträgen in dieser Branche orientieren, so dass eine Lohnuntergrenze im Westen bei ca. 7,20 Euro und bei 6,10 Euro pro Stunde im Osten liegt.
Nach Zustimmung des Bundesrates können geltende Mindestlohntarifverträge auf die jeweilige der neuen Branche ausgedehnt werden.
Schon heute profitieren rund 1,8 Millionen Beschäftigte von Mindestlöhnen, u.a. im Baugewerbe, dem Gebäudereiniger-Handwerk und den Briefdienstleistungen. Mit der jetzt getroffenen Einigung haben nun weitere rund 1,7 Millionen Menschen die Chance auf faire Löhne.
Insgesamt hatten zum Stichtag 31. März 2008 acht Branchen die Aufnahme in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beantragt. Daraufhin wurde eine Koalitionsarbeitsgruppe gebildet, die den Auftrag hatte zu prüfen, ob diese Branchen die in der Koalition vereinbarten Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen: Tarifbindung von über 50 Prozent und ein gemeinsamer Antrag zweier Tarifvertragsparteien.
Klar ist: Dieses gewählte Verfahren - also die Aufnahme einzelner Branchen - ist ein Kompromiss mit der Union. Wir wollen nach wie vor einen flächendeckenden Mindestlohn, wie ihn die meisten europäischen Länder haben. Doch mit der Union ist der nicht zu machen.
Trotzdem: Die SPD ist ihrem Ziel, für faire Löhne und für gute Arbeit zu sorgen, einen großen Schritt näher gekommen.

