Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dieser Grundsatz ist seit 50 Jahren rechtlich verankert, hört sich logisch an und ist scheinbar auch leicht umzusetzen. Aber: Viele Studien belegen, dass dieser Grundsatz oft nur graue Theorie ist. Denn zwischen Männern und Frauen gibt es auf dem Lohnzettel oft gravierende Unterschiede. Frauen verdienen durchschnittlich nur 78 Prozent des Einkommens von Männern - bei gleichwertiger Arbeit - so steht es in der aktuellen Studie des Bundesfamilienministeriums.
Die Gründe dafür sind vielfältig. In jedem Fall liegen sie nicht darin, dass Frauen schlechter qualifiziert sind als Männer - im Gegenteil: die Leistungen von jungen Frauen an Schulen und Universitäten sind häufig besser als die der jungen Männer. Allerdings schlägt sich das im Arbeitsleben nicht nieder.
Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Frauen in Deutschland häufiger und länger für die Kindererziehung ihre Berufstätigkeit unterbrechen, zu Hause bleiben und so Beförderungschancen verpassen. In dieser Zeit ziehen Männer auf der Karriereleiter an den Kolleginnen vorbei - denn sie steigern nach der Geburt eines Kindes ihre Aktivitäten im Erwerbsleben häufig noch, während die Frauen sie reduzieren. Steigen Frauen dann später wieder in den Beruf ein, geben sie sich häufig mit schlechterer Bezahlung zufrieden - froh, wieder einen Job gefunden zu haben und diesen mit der Familie vereinbaren zu können. Da spielt das Gehalt nur eine untergeordnete Rolle.
Zu diesem Thema wurde kürzlich eine Sachverständigen-Anhörung im Deutschen Bundestag durchgeführt. Dabei wurde u. a. deutlich, dass es nicht reicht, freiwillige Vereinbarungen mit Unternehmen und gesellschaftlichen Gruppen zu treffen, um eine gerechte und gleiche Entlohnung von Frauen und Männern zu erreichen. Im Bereich der Besteuerung erweist sich vor allem das Ehegattensplitting als Hemmnis für eine Ausdehnung des Arbeitsangebots verheirateter Frauen, da der Splittingvorteil umso größer ist, je ungleicher das Einkommen der Ehepartner ausfällt. Am höchsten ist er, wenn die Frau (bzw. die zweite Person) nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist. Außerdem haben Frauen in Deutschland noch immer geringere Chancen, eine Führungsposition zu besetzen.
Damit haben die Experten bestätigt, was meine Partei schon seit vielen Jahren erkannt hat.
Zur Strategie der SPD gegen die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen gehören gesetzliche Mindestlöhne, ein Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft, ein flächendeckendes Angebot von Kindertagesstätten und eine gerechtere Besteuerung.
Die Union stellt sich bei diesem Thema leider quer, deshalb ist ein gemeinsamer Antrag und eine richtige Gesetzesinitiative momentan nicht möglich. Aber wir bleiben dran.

