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Bericht aus Berlin:
25.02.09
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25.02.09 - Bericht aus Berlin:
Regelsätze überprüfen


Vor etwa vier Wochen hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Berechnung der Leistungen zur Existenzsicherung für Kinder nach Hartz IV verfassungswidrig sei. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Behandlung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Die Reaktionen kamen prompt und sind überwiegend nicht hilfreich: Die einen feierten das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die Bundesregierung und als Votum für höhere Regelsätze. Das ist eine klare Fehlinterpretation, denn das Gericht hat allein das Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs bemängelt und sich ansonsten nicht dazu geäußert, ob die Regelsätze für Kinder erhöht werden sollten oder nicht.

Zugegebenermaßen ebenfalls wenig hilfreich war nach meiner Auffassung die Reaktion des zuständigen Bundesarbeitsministeriums, mit der jetzt vorgenommenen Erhöhung im Rahmen des Konjunkturpakets seien die meisten Forderungen des Bundessozialgerichts schon erfüllt.

Und ganz aus dem Ruder gelaufen ist die Diskussion, seit sich Philipp Mißfelder - CDU-Präsidiumsmitglied und bundesweit für seine "Argumente" aus der untersten Schublade bekannt - in die Debatte eingeschaltet hat. Der schwadronierte munter drauf los, die Erhöhung von Hartz IV sei ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie. Platter geht es wohl in keiner "Stammtischdiskussion" zu. Seine Partei lässt ihn gewähren und so ist der Schaden, den dieses wichtige Thema nimmt, riesengroß. In aller Munde ist jedenfalls der Hasardeur Mißfelder, nicht mehr das Thema an sich.

Momentan ist es so, dass Kinder bis 14 Jahren 60 Prozent des Arbeitslosengeld II Satzes bekommen, den ein Erwachsener bezieht. Das sind monatlich 211 Euro. Jugendliche bekommen 80 Prozent des Satzes. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wird jetzt eine dritte Stufe von 70 Prozent für Kinder zwischen 6 und 14 eingerichtet. Die - wie ich finde - berechtigte Kritik des Bundessozialgerichts, dass der Gesetzgeber den Satz für Kinder nicht einfach prozentual von dem eines Erwachsenen ableiten kann, ist also immer noch aktuell und eigentlich erscheint es logisch, dass Kinder - ob mehr oder weniger mal außen vor gelassen - andere Bedarfe haben als Erwachsene.

Ich meine, dass Bundessozialgericht hat uns gewichtige Gründe dafür geliefert, uns noch einmal eingehend mit den Regelsätzen für Kinder zu befassen. Dabei steht für mich außer Frage, dass die Regelsätze für Kinder eigenständig errechnet werden müssen. Es muss weiter geregelt werden, wie eine regelmäßige Anpassung der Sätze erfolgen kann. Schließlich muss eines unserer wichtigsten Ziele die Vermeidung von Kinderarmut sein. Und in diesem Rahmen wäre möglicherweise auch zu fragen, ob die Sicherung des Existenzminimums für Kinder im SGB II überhaupt rechtlich richtig verankert ist.


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