Bei der Abstimmung über die Ergebnisse der Föderalismuskommission II und die damit verbundene Änderung unseres Grundgesetzes habe ich heute mit Nein gestimmt. Für mich haben dabei folgende Aspekte eine besondere Bedeutung gehabt:
1. Ich setze mich nachdrücklich dafür ein, dass die Souveränität der Länder zur Gestaltung ihrer Landeshaushalte gewahrt bleibt und hier nicht unangemessene Festlegungen und Eingriffe stattfinden können. Darum ist es gut, wenn das Land Schleswig-Holstein diese offene Streitfrage zu einer verfassungsgerichtlichen Klärung führt.
2. Die unterschiedliche Höhe der verfassungsmäßigen Defizite zwischen Bund und Ländern sehe ich sehr kritisch. Eine strukturelle Verschuldungsmöglichkeit der Länder in Höhe von 0,0 Prozent ist verfassungsrechtlich hochproblematisch, diskriminierend im Verhältnis von Bund und Ländern und ökonomisch bedenklich.
3. Auch und insbesondere das Land Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit von den Möglichkeiten der Bund-Länder-Kooperation zur Finanzierung von Bildungsinvestitionen nachhaltig profitiert. Dieses hat sich nicht nur in der jüngsten Zeit durch die gemeinsame Finanzierung nach § 91 GG für den Bereich der Wissenschaft (und damit der Hochschulen) manifestiert, sondern auch im aktuellen Konjunkturprogramm II gibt es eine überaus sinnvolle gemeinsame Finanzierung von Investitionen in Bildung und Forschung im Sinne eines erweiterten § 104 GG. Die Länder und der Bund müssen sich auf eine grundgesetzlich abgesicherte bessere Kooperation bei der Finanzierung von Bildung einigen. Kooperationsverbote, wie sie leider noch einmal im Grundgesetz festgelegt wurden, haben keine Berechtigung und müssen für die Zukunft korrigiert und überwunden werden.
Ich erachte diese grundsätzlichen Bedenken - zumal es sich um eine Grundgesetzänderung handelt - für so schwerwiegend, dass ich meine Zustimmung nicht geben konnte.

