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Bericht aus Berlin
03.06.09
Kinderschutzgesetz: Gut gemeint, schlecht gemacht
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03.06.09 - Bericht aus Berlin:
Kinderschutzgesetz: Gut gemeint, schlecht gemacht


Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung hat für uns einen hohen Stellenwert. In den vergangenen Jahren haben wir viel erreicht. Z. B. mit der Kinderschutzinitiative des Bundes in 2005, mit der Erleichterung von familiengerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, mit der neuen Früherkennungsuntersuchung U7a oder der Verbesserung der Kinderrichtlinien für Ärzte.

Der von Frau von Leyen vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderschutz kann jedoch in dieser Form nicht weiter verfolgt werden. Bereits im Februar hat die SPD-Bundestagfraktion - wie auch z.B. der Kinderschutzbund - den Entwurf kritisiert und eine Expertenanhörung gefordert. Diese hat jetzt stattgefunden und unsere Vorbehalte eindeutig bestätigt.

Viele Sachverständige, darunter Wissenschaftler, Mitarbeiter von Kinderschutzzentren, Ärzte und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass der Entwurf den fachlichen Anforderungen an einen effektiven Kinderschutz nicht gerecht wird. Zahlreiche Sachverständige warnten sogar vor problematischen Folgen für Kinder und Jugendliche. Statt präventiver Ansätze enthält der Entwurf für die Praxis untaugliche Regelungen. Die Balance zwischen Hilfe und Kontrolle müsse gewahrt bleiben, wenn man den Zugang Problem-Familien nicht verbauen wolle.

Die Handlungsfähigkeit der Jugendämter muss gestärkt werden. Natürlich müssen sie auch Kontrollen durchführen. Wir dürfen Jugendämter aber nicht zu reinen "Melde-, Kontroll- und Eingriffsbehörden" umfunktionieren. Die Jugendämter müssen weiterhin die wichtige Aufgabe ausfüllen, Familien bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen. Vieles in dem Entwurf ist vielleicht gut gemeint, ist aber schlecht gemacht und wirkt möglicherweise anders als gewünscht. Diese Gefahr sehen zahlreiche Sachverständige. Sie warnen: Neue Kontrollpflichten können dazu führen, dass weniger Hilfe und Unterstützung bei den Betroffenen ankommt.

Um den Kinderschutz weiter zu verbessern, kommt es auf eine gute Vernetzung der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, auf eine hohe Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sowie auf ein funktionierendes Fehlermanagement an. Von alledem findet sich nichts in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vorbild könnte hier Schleswig-Holstein sein, wo Landesprogramme zur Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen wie "Schutzengel für Schleswig-Holstein" und "Willkommen im Leben" verankert wurden, um soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme weiterzuentwickeln.

Die SPD-Bundestagsfraktion will ein Gesetz, das den Namen Kinderschutzgesetz verdient. Doch dafür bedarf es sinnvoller und gut durchdachter Regelungen.


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