Das - unbestritten - schutzwürdige Interesse von Kindern und Jugendlichen steht hier gegen das ebenfalls nachzuvollziehende Interesse der Internet-Nutzer, jedwede Art von - auch nur beginnender - Zensur zu unterbinden.
Ich habe den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vor einiger Zeit dazu vorgelegt hat, darum sehr kritisch gesehen. Mangelhaftem Opferschutz stand ein hohes Maß an Grundrechtseingriffen und staatlichen Überwachungsmechanismen gegenüber. Ich bin froh, dass wir uns auf dem SPD-Bundesparteitag am vergangenen Wochenende mit diesem Gesetz befasst und einen Beschluss herbeigeführt haben, wie aus unserer Sicht ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen aussehen soll. In den Verhandlungen mit den Unionsfraktionen haben wir uns auf ganzer Linie durchgesetzt:
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben. Dies wäre zum Beispiel bei Seiten, die auf einem ausländischen Server liegen.
Das gesamte Verfahren um die Sperrliste wird deutlich transparenter. Ein Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten kontrolliert die BKA-Liste. Betroffene Anbieter von gesperrten Seiten können die Sperrung gerichtlich nachprüfen lassen.
Die Daten von Internetnutzern, die auf die Seite mit der Stoppmeldung surfen, werden nicht mehr für die Strafverfolgung verwendet. Sie werden auch nicht bei den Internetprovidern gespeichert. Damit fällt die Kriminalisierung unbedarfter Internetnutzer weg.
Das Gesetz ist bis zum 31.12.2012 befristet und tritt dann automatisch außer Kraft. Die sich anschließende Evaluation muss dann zeigen, ob sich das Gesetz bewährt hat und gegebenenfalls verlängert werden wird.
Wer sich allerdings heute zurücklehnt und glaubt, mit diesem Gesetz sei der Kinderpornografie endgültig Einhalt geboten, der irrt. Dies ist nur ein kleiner Baustein in einem Kampf, der an vielen Fronten geführt werden muss. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie rechtspolitisch UND sozialpolitisch weitergeht. Es bedarf daher z. B. einer Erhöhnung der Mittel für therapeutische Angebote und einer Stärkung von Selbsthilfeangeboten an die Betroffenen. Denn neben einer Straftat ist Pädophilie auch immer eine Krankheit. Und die heilt man nicht durch Geldstrafe oder Gefängnis.
Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt, obwohl noch immer nicht alle meine Bedenken ausgeräumt sind, da ich die Mehrheitsmeinung in der SPD-Bundestagsfraktion unterstütze.

