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Standpunkt
02.07.09
Zur aktuellen Diskussion um das Wahlrecht erklärt Sönke Rix:
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02.07.09 - Standpunkt:
Wahlrecht


Zur aktuellen Diskussion um das Wahlrecht erklärt Sönke Rix:

Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 wird auf der Grundlage des derzeit geltenden Wahlrechts stattfinden. Die Verantwortung dafür trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Sie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 fortlaufend jedem konstruktiven Gespräch über eine verfassungsgemäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mit Hilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zusammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweigerungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung spätestens zum 30. Juni 2011 gefordert hat.

Das jetzige Wahlrecht ist nicht verfassungsgemäß. Dies kann und sollte mit dem geringst möglichen Eingriff beseitigt werden. Das hätte rechtzeitig mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen können und zwar auch noch zum jetzigen Zeitpunkt. Denn das Verfahren der Kandidatenaufstellung wird durch die vorgesehenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt.

Durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005, an den ich mich halte, sehe ich mich daran gehindert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Zudem würde die CDU/FDP-Mehrheit im Bundesrat einer Änderung des Bundeswahlgesetzes nicht zustimmen - selbst wenn der Bundestag den vorliegenden Antrag mit einer Mehrheit beschließt.

Direkt nach der Bundestagswahl im September wird sich die SPD-Fraktion dieses Themas annehmen, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zu schaffen.




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