Sönke Rix Bundestagsabgeordneter für den Kreis Rendsburg-Eckernförde


Transparenz

Abgeordnetenentschädigung ("Diäten")

Mit "Diäten" bezeichnet man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 verbindlich festgelegt: Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein; sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie muss der Tatsache angemessen sein, dass der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes" ist. Zurzeit betragen sie 7938,19 Euro (brutto) im Monat.

Nebenjobs

"Nebenjobs" und "Nebeneinkünfte" werden oft verwechselt. Nicht jeder Nebenjob bringt Nebeneinkünfte.
Fast alle Abgeordneten haben einen oder gar mehrere "Nebenjobs": Ehrenämter in gemeinnützigen Organisationen, Aufgaben in der Bildungs- und Sozialarbeit, Mandate in Kommunalparlamenten, Beisitzerposten in Parteien und Verbänden, Vereinen und Stiftungen.
Vergessen wird oft: Abgeordnete haben bloß ein Mandat auf Zeit sie sind immer nur auf vier Jahre gewählt. Für viele ist es daher notwendig, Kontakt zum Beruf zu halten, um ggf. nach dem Ausscheiden aus dem Parlament dort weitermachen zu können. Verbindungen zur Berufswelt sind im übrigen auch gut für das Parlament:

Alle Nebenjobs - bezahlte oder unbezahlte - müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt werden, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird. Es gibt keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die sich ähnliche Verpflichtungen auferlegt hat. Ich meine allerdings, dass das noch lange nicht ausreicht. Weitergehende Bestimmungen zur Transparenz sind bisher leider am Widerstand von CDU/CSU und FDP gescheitert.

Ich selbst gehe keiner bezahlten Nebentätigkeit nach. Denn dazu fehlt mir einfach die Zeit, da die Ausübung meines Mandats viel Raum einnimmt und ich mich mit voller Kraft meinen Aufgaben im Bundestag und im Wahlkreis widmen möchte. Allerdings bin ich ehrenamtlicher, gesetzlicher Betreuer beim Amtsgericht und Kreisvorsitzender der SPD Rendsburg-Eckernförde.

Kostenpauschale

Was sein muss, muss sein. Zum Beispiel eine Zweitwohnung in Berlin. Zum Beispiel ein Auto, um in ländlichen Stimmbezirken überhaupt "vor Ort" sein zu können. Zum Beispiel ein leistungsfähiges Büro im Wahlkreis. Im Kreis Rendsburg-Eckerförnde, dem größten Flächenkreis in Schleswig-Holstein unterhalte ich zwei Bürgerbüros - eines in Rendsburg, eines in Eckernförde.
Weil ein "MdB" auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat (der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt), und weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Sie beträgt zur Zeit 3.969,00 Euro und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht aus. Höhere Ausgaben werden jedoch nicht erstattet, und sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden; denn für den Abgeordneten gibt es keine "Werbungskosten".

Abgeordnetenmitarbeiter

Kein Abgeordneter kommt bei seiner Mandatsausübung ohne die Hilfe von qualifizierten Mitarbeitern aus. Hierfür stehen ihm monatlich rund 14.889 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete allerdings nicht selbst. Vielmehr bezahlt die Bundestagsverwaltung daraus die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon übrigens ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Hier haben Abgeordnete die Wahl zwischen zwei Modellen: Etwa 40 % der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihnen trägt der Bundestag wie ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Von Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten stets unmittelbar selbst betroffen. Die übrigen Abgeordneten haben eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Beiträge sie selbst zahlen, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Den Rest übernimmt die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben. Weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, sind auch diese Abgeordneten über Änderungen des Beihilferechts stets mitbetroffen.

Rechenschaftsbericht

Bodenhaftung ist mir wichtig. Dazu gehört für mich, vor Ort ansprechbar zu sein, aber auch Rechenschaft abzulegen über meine Arbeit im Wahlkreis und in Berlin.

Mein Rechenschaftsbericht


Sönke Rix

Aktuell

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Die Grüne Woche, die zurzeit in Berlin stattfindet, ist die weltgrößte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Zahlreiche Aussteller kommen auch in diesem Jahr aus Schleswig-Holstein, insbesondere aus dem Norden unseres Bundeslandes. Sie alle verbürgen sich mit Ihrem guten Namen für die Qualität ihrer Produkte – von der ich mich verschiedentlich auch selbst überzeugen konnte.
1 Kommentar

Nur scheinbare Erfolgsmeldung

24.01.2012
Auf den ersten Blick erscheinen die Zahlen zu den abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst-Verträgen erfreulich. Allerdings heißt Quantität nicht gleich Qualität.




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