Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Jugendfreiwilligendienste, Sönke Rix MdB, zu den aktuellen Plänen aus dem Bundesfinanzministerium, auf das Einkommen der Bundesfreiwilligendienstleistenden Steuern zu erheben:
Im Bundesfreiwilligendienst ist die Höchstgrenze des Taschengeldes auf 336 Euro festgelegt. Die Pläne des Bundesfinanzministers, auf dieses „Einkommen“ Steuern zu erheben, zeugen einzig und allein von der Ahnungslosigkeit des Finanzministeriums über die Gesetzgebung zum Bundesfreiwilligendienst. Zudem handelt es sich sowohl beim Bundesfreiwilligendienst als auch beim Freiwilligen Wehrdienst um zeitlich begrenzte und freiwillig erbrachte Dienste an der Gesellschaft. Sie unterscheiden sich dadurch im Kern von einem gewöhnlichen Beschäftigungsverhältnis.
Und: Das Vorhaben des Ministers entspricht ganz und gar nicht der von uns angestrebten Anerkennungskultur. Im Gegenteil: Freiwilliges Engagement würde dadurch abgewürgt.
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