Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Für viele Frauen in Deutschland ist körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt durch den Lebenspartner leidvolle Realität. Der Weg aus der Gewaltspirale scheitert regelmäßig am Platzmangel in Schutzeinrichtungen. Am Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für betroffene Frauen und ihre Kinder.

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In wenigen Monaten, am 1. Februar 2018, tritt die sogenannte Istanbul-Konvention in Kraft. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland verpflichtet, Frauen effektiv vor Gewalt zu schützen. Das bedeutet auch: Ihnen in akuten Gewaltsituationen eine Zufluchtsmöglichkeit zu bieten. Doch immer wieder werden gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder von Frauenhäusern abgewiesen. Der Grund: Kein freier Platz. Aus Mangel an Alternativen müssen Frauen in der Folge wieder zurück in die häusliche Gewaltsituation.

Ein starkes und verlässliches Hilfesystem ist entscheidend, um schutzbedürftigen Frauen und auch deren Kindern Halt und Schutz zu bieten. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich daher für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe aus – und damit für eine einklagbare Leistungspflicht des Staates. Dieser Anspruch muss sofort greifen, d.h. das Frauenhaus muss gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder unbürokratisch und sofort aufnehmen können, um sie so vor weiterer Gewaltbedrohung im häuslichen Umfeld zu schützen. Erst in einer späteren Phase erfolgt die eigentliche Bedarfsfeststellung durch das Frauenhaus.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht weiter ein für den Schutz und die Hilfe für Frauen, die Opfer von Gewalt durch ihre Lebenspartner sind – und wird damit dem Auftrag der Istanbul-Konvention gerecht.

Laut Bundeskriminalamt waren im Jahr 2015 rund 82 Prozent der Opfer von Gewaltdelikten im Kontext einer aktuellen oder früheren Partnerschaft weiblich und rund 80 Prozent der Täter männlich.