Die Petition übergeben hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die kürzlich wegen § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Sie hatte auf ihrer Homepage Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und deren Durchführung in ihrer Praxis zur Verfügung gestellt. Diese Entscheidung macht deutlich, dass § 219a StGB Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert. Selbst dann, wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft geben.
Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Das Recht der Frauen, sich sachlich zu informieren und frei eine Ärztin oder einen Arzt wählen zu können, wird durch die Strafnorm unzumutbar eingeschränkt.
Die SPD-Bundestagsfraktion kann diese Situation nicht länger hinnehmen. Wir setzen uns deshalb für eine Aufhebung der Vorschrift ein.
Wir haben hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen und werden nun mit den anderen Fraktionen eine gemeinsame Initiative ausloten.