Zwar ist der Gebrauch von Waffen für Minderjährige bislang nur auf die militärische Ausbildung beschränkt und findet unter strenger Dienstaufsicht statt. Auch dürfen sie weder an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen, noch Dienste übernehmen, bei denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen wären. Doch diese Bestimmungen reichen nicht. Denn der Dienst in den Streitkräften stellt sowohl physisch als auch psychisch besondere Anforderungen an das Personal.
Gleichzeitig wissen wir, dass seit dem Übergang von einer Wehrpflichtigen- zu einer Freiwilligenarmee die Bundeswehr mit anderen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Arbeitgebern um Nachwuchskräfte konkurriert. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass für minderjährige Bewerberinnen und Bewerber bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein ziviles Beschäftigungsverhältnis bei der Zivilverwaltung der Bundeswehr geschafften wird. Den unter 18-Jährigen sollen Bildungs- und Ausbildungsinhalte vermittelt werden, wie zum Beispiel politische Bildung, Sprachen, Technik, Fahrerlaubnis und Sport. Ausgeschlossen werden dabei Beschäftigungen im militärischen Dienstverhältnis und eine Ausbildung an der Waffe. Das muss in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.