Regierungsentwurf zur Information über Abtreibungen

Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihren Gesetzentwurf zu § 219a StGB jetzt nicht zur Abstimmung stellen, da die Union sich auf uns zubewegt und einem Regierungsentwurf dazu zugestimmt hat.

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Unser Ziel: Information muss straffrei sein. Ich hoffe nach wie vor auf eine breit getragene Lösung. Ich persönlich hätte mir auch einen schnelleren Weg gewünscht.

Mit seinem populistisch-dummen Vorwurf an Frauenrechtler*innen, einigen von ihnen wäre das Leben von Tieren wichtiger als das ungeborene menschliche Leben, hat sich Jens Spahn aus der sachlichen Debatte über das Informieren über Abtreibungen (§ 219a StGB) durch Ärzt*innen verabschiedet.

Und dadurch, dass sich Herr Spahn nicht nur gegen die Streichung sondern auch gegen eine Änderung von § 219a StGB ausspricht, hält er sich auch nicht an die verabredete Linie in der Regierungskoalition. Denn es ist vereinbart worden, dass es einen Regierungsentwurf dazu geben wird.