Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch wäre konsequente Lösung

Ein breites Bündnis aus kirchlichen und Gesundheitsorganisationen, aus Frauen- und Familienverbänden sowie Gewerkschaften fordert die Streichung des § 219a StGB.

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Aktuelle Vorschläge wie eine zentrale Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die solche Eingriffe vornehmen, lösen das Problem der betroffenen Frauen und Ärztinnen und Ärzten definitiv nicht: Sie schränken die individuelle Informationssuche jeder schwangeren Frau, die über einen Abbruch nachdenkt, ein.

Mit einer Listenlösung werden Frauen nicht aus erster Hand erfahren, welche Ärztin/welcher Arzt welche Methode durchführt. Dieser unbestrittene Informationsanspruch einer schwangeren Frau kollidiert mit dem Verbot der sachlichen Information. Insofern wäre die vom Bündnis geforderte Streichung dieses Paragrafen die konsequente Lösung.