Die Gesellschaft zusammenhalten

Derzeit haben aber immer mehr Menschen Probleme, für sie bezahlbaren Wohnraum zu finden. Mittlerweile betrifft das nicht mehr nur die Großstädte und Menschen mit geringen Einkommen.

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Vielmehr haben in ganz Deutschland breite Schichten der Bevölkerung unter zu hohen Wohnkosten zu leiden. Das betrifft besonders junge Familien, Studenten, Alleinerziehende und Menschen, die ihren Wohnort aufgrund einer neuen Arbeitsstelle wechseln müssen.

Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt sind besorgniserregend! Ich will nicht, dass die Gesellschaft auseinanderdriftet und sich in armen und reichen Wohnvierteln wiederfindet. Deshalb müssen energetisch sanierte Wohnungen für alle erschwinglich sein und dürfen nicht zum Luxus werden. Bezahlbares Wohnen ist ein wichtiges sozialdemokratisches Anliegen des Koalitionsvertrages. Wir brauchen zügig ausreichend Wohnraum und ein starkes Mietrecht.

Erste Gesetze dazu werden wir gemeinsam mit der Union noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. Der Bund übernimmt weiterhin dort Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau, wo die Länder bisher untätig geblieben sind. Zwei Milliarden Euro werden zusätzlich in die Förderung von bezahlbarem Wohnen investiert. Mit dem Baukindergeld und der steuerlichen Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnungsneubau stoßen SPD- und Unionsfraktion zwei weitere Maßnahmen zur Förderung von Wohnungsneubau an. Junge Familien werden beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt, und der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird gefördert.

Darüber hinaus bringt die Koalition auf Druck der SPD ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern und der Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung auf den Weg. Mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht werden Vermieter zur Offenlegung der Vormiete verpflichtet. Das schafft mehr Transparenz, legt rechtlich unzulässige Mieterhöhungen bei Neuvermietung offen und ermöglicht Mieterinnen und Mietern, ihre Rechte besser wahrzunehmen.

Außerdem soll die so genannte Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten auf die Miete von elf auf acht Prozent abgesenkt werden. Eine Höchstgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierung soll es ebenso geben. Gezieltes „Herausmodernisieren“ wird sanktioniert. Mieterinnen und Mieter werden so vor überhöhten Mietsteigerungen und vor Verdrängung geschützt.

Erschienen als „Bericht aus Berlin“ in der Eckernförder Zeitung am 16.05.2018 zur Fragestellung: „Bezahlbarer Wohnraum: Wie kann einer „Versyltung“ der Kommunen vorgegriffen werden?“