Dabei haben vor allem Kinder von Alleinerziehenden ein erhöhtes Risiko, langfristig in Armut zu leben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass auch diese Kinder gut aufwachsen können.
Oft bleibt der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils aus. Der Staat springt dann mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Leistung wurde in der vergangenen Legislaturperiode reformiert und wird seither bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Doch bestehen nach wie vor Schnittstellenprobleme zwischen Unterhaltsvorschuss zu Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Unterhaltsvorschuss nicht immer ausgleichen kann. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass diese Schnittstellenprobleme korrigiert werden. Denn die Trennung der Eltern darf für kein Kind in Deutschland ein Armutsrisiko sein.