Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang über die Schaffung zusätzlicher Plätze in Frauenhäusern, damit Frauen in Not nicht aufgrund mangelhafter Platzkapazitäten abgewiesen werden müssen. Vertreterinnen der Frauenhäuser wünschen sich, dass sich die Frauenhausfinanzierung bundesweit am schleswig-holsteinischen Modell orientiert. Denn dies bedeutet eine feste Bezuschussung je Platz und nicht die Prüfung der Kostenübernahme im Einzelfall. Neben der Unsicherheit aufgrund der Einzelfallprüfung führt dieses Verfahren dazu, dass eher weniger Plätze vorgehalten werden, da die Kosten für vorübergehend unbesetzte Plätze nicht übernommen werden.
Es freut mich, dass Schleswig-Holstein hier mit einem praktikablen Beispiel vorangeht!