Zum 01.01.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Das GKV Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert.
Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus zukünftig keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele „kleine“ Selbstständige und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit. Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Hier konnten wir in den parlamentarischen Verhandlungen erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.