Gesetz zur Brückenteilzeit verabschiedet

Ab 01.01.2019 gibt dieses Gesetz vielen Beschäftigten die Möglichkeit, in einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren in Teilzeit zu gehen und zwar ganz ohne Begründung.

Bild: Team Rix

Die Koalition hat das erste große Gesetzgebungsverfahren mit einem ihrer zentralen Anliegen für mehr Zeitsouveränität durch die Brückenteilzeit erfolgreich durchgesetzt. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass Beschäftigte anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.

Brückenteilzeit und Rückkehrrecht sind neben dem Elterngeld und Elterngeld Plus sowie den Verbesserungen bei der Kinderbetreuung ein weiterer großer Schritt in die Arbeitswelt der Zukunft.

Die Lebenswirklichkeit von berufstätigen Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm gewandelt. Von einer – meist männlichen – Vollzeittätigkeit hin zu einer wachsenden Zahl an Teilzeitmodellen, die den heutigen Bedürfnissen und Verpflichtungen entsprechen. Wir brauchen Zeit für unsere Kinder, Zeit für die Pflege unserer Angehörigen und auch Zeit für uns, um uns weiterzubilden, zu qualifizieren oder auch um soziale Arbeit leisten zu können.

Mit der Brückenteilzeit und dem Rückkehrrecht lösen wir ein Versprechen ein, das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigung planbarer und sicherer macht. Vielen Frauen und auch Männern ebnet die neue Regelung den Weg zurück in die Vollzeit oder die alte Arbeitszeit, damit sie aus der berüchtigten Teilzeitfalle herauskommen können.