Damit die Belange der nationalen Minderheiten zielgerichtet besprochen werden können, haben sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene spezifische Gesprächsgremien gebildet. Diese Gremien treffen sich in der Regel zwei bis drei Mal pro Jahr. Natürlich laden die nationalen Minderheiten auch die Mitglieder zu ihren Veranstaltungen (z. B. Biike-Empfang, Arsmöde oder Knivsbergfest) ein. Diese Feste bieten eine gute Gelegenheit, abseits formeller Sitzungen ins Gespräch zu kommen.
Als nördlichster SPD-Bundestagsabgeordnter bin ich in folgenden Gremien Mitglied:
– Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein
Das Gremium soll alle Fragen erörtern, “die die friesische Bevölkerungsgruppe im Lande betreffen, mit dem Ziel, die friesische Sprache, Bildung und Kultur zu pflegen und zu fördern“. Es tagt zweimal jährlich unter Vorsitz des schleswig-holsteinischen Landtagspräsidenten. Das nächste Mal am 6. Dezember in Flensburg.
– Gremium für Fragen der deutschen Minderheit in Nordschleswig
Alle Fragen, die die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig betreffen, wie Finanzen, Kultur oder politische Repräsentation, werden in zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen unter Vorsitz des Landtagspräsidenten erörtert. Teilweise finden diese Sitzungen auch in Kopenhagen statt.
– Gesprächskreis mit den Vertretern der autochthonen (alteingesessenen) nationalen Minderheiten
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages lädt in der Regel mehrmals pro Legislaturperiode zu sogenannten Gesprächskreistreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Minderheiten in Deutschland ein. In diesem Rahmen erörtern Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit den Dachverbänden der nationalen Minderheiten deren besondere Anliegen.
– Beratender Ausschusses für Fragen der dänischen Minderheit
– Beratender Ausschusses für Fragen der friesischen Volksgruppe
Der regelmäßige Austausch der nationalen Minderheiten mit der Politik und der Bundesverwaltung ist durch die beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingerichteten Beratenden Ausschüsse institutionalisiert worden. Einen solchen Beratenden Ausschuss gibt es für jede der vier nationalen Minderheiten in Deutschland sowie für die niederdeutsche Sprachgruppe. Die Beratenden Ausschüsse kommen in der Regel einmal jährlich zusammen, um über die die jeweilige Bevölkerungsgruppe betreffenden Fragen zu beraten.
In den Beratenden Ausschüssen sitzen jeweils Vertreterinnen und Vertreter der Minderheitenverbände bzw. der niederdeutschen Sprachgruppe, der Bundesregierung und derjenigen Bundesländer, in denen die jeweilige Bevölkerungsgruppe traditionell heimisch ist. Außerdem benennen die Bundestagsfraktionen Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die ebenfalls an den Sitzungen teilnehmen.