Das Gute-Kita-Gesetz beinhaltet Qualität und Teilhabe für jedes Kind. Kinder brauchen die bestmöglichen Voraussetzungen zum Aufwachsen – dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion immer eingesetzt. Für die Kleinsten bedeutet das: Die Kitas und die Kindertagespflege müssen bedarfsgerecht und ordentlich ausgestattet sein, auch personell. Und sie sollten gebührenfrei sein.
Wo genau die Kindertagesbetreuung optimiert werden muss, wissen die Länder selbst am besten. Deshalb sollen sie das Geld dort einsetzen können, wo der Bedarf am größten ist. Hierfür gibt der Bund ihnen einen Instrumentenkasten für mehr Qualität an die Hand: Bedarfsgerechte Betreuungszeit, ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Stärkung von Leitungskräften, inklusive Räume oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder Bedarf sehen, können sie nachsteuern.
Eine Frage der Qualität ist auch: Wenn der Zugang zu Kita oder Kindertagespflege sich nicht daran entscheidet, ob die Eltern die Beiträge bezahlen können oder nicht. Denn jedes Kind überall in Deutschland soll unabhängig vom Einkommen der Eltern die beste Betreuung bekommen. Um die unteren Einkommen zu entlasten, sollen mit dem Gute-Kita-Gesetz sozial gestaffelte Elternbeiträge bundesweit eingeführt werden. Zusätzlich sollen Familien mit geringem oder ohne eigenes Einkommen von den Kita-Gebühren befreit werden.
Der Bund hat in den vergangenen zehn Jahren kräftig in den Ausbau der Kitas investiert und damit mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Die Betreuungsqualität ist allerdings innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich ausgeprägt. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz wollen wir für den nötigen Qualitätssprung in jedem Bundesland sorgen.