Fünf Milliarden Euro will der Bund dafür in den kommenden Jahren zur Verfügung stellen. Geld, das jedes Bundesland gut gebrauchen kann! Sollte man meinen.
Aus anfänglicher Kritik in erster Linie aus unionsgeführten Ländern ist die Grundgesetzänderung in der letzten Woche einstimmig auf der Ministerpräsidentenkonferenz gestoppt worden und wird auf der nächsten Sitzung des Bundesrates in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. Was als eindeutiges Ergebnis daherkommt, muss allerdings durchaus differenziert betrachtet werden.
In erster Linie entzündet sich die Kritik in der Länderkammer wohl daran, dass mit der Grundgesetzänderung ein Paket mit weiteren Reformen beschlossen wurde. So soll sich der Bund auch am sozialen Wohnungsbau und an der Gemeindeverkehrsfinanzierung künftig direkt beteiligen können. Und im Besonderen stoßen sich viele daran, dass die Änderung so gestaltet ist, dass die Länder bei diesen öffentlichen Investitionen mindestens die Hälfte selbst tragen müssen. Oder vereinfacht gesagt: Für jeden Euro vom Bund muss das Land einen dazugeben. Ich halte eine solche Regelung auch für sinnvoll: So wollen wir verhindern, dass die Länder das Geld vom Bund nehmen und dafür ihre eigenen Bemühungen zurückfahren – wie es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist. Für den Digitalpakt Schule würde das übrigens nicht gelten. An diesem würden sich der Bund zu 90 und die Länder zu zehn Prozent beteiligen.
Es ist natürlich legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen verhandeln wollen, die sich aus der im Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes ergeben. Für falsch halte ich es allerdings, die zusätzlichen Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern als Ganzes in Frage zu stellen, wie es die schwarz-grünen Ministerpräsidenten immer wieder tun. Für den Digitalpakt brauchen wir zügig die Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund endlich flächendeckend in die Bildungsinfrastruktur von Ländern und Kommunen investieren kann.
Ich wünsche Ihnen, den Leserinnen und Lesern der Eckernförder Zeitung, eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten und gesunden Start ins Jahr 2019.
Erschienen als „Bericht aus Berlin“ in der Eckernförder Zeitung am 12.12.2018 zur Fragestellung: „Der Digitalpakt und der Bildungsföderalismus: Wie kann der Bund den Ländern die Befürchtungen nehmen?“