Ich unterstütze deshalb das Anliegen der überfraktionellen Initiative für Parität im Parlament. Dass solche Bündnisse durchaus Durchschlagskraft haben, hat sich bei dem Zusammenschluss zur Quote und zur Reform des Sexualstrafrechts bereits gezeigt. Alle Wähler*innen könnten künftig z. B. drei Stimmen haben. Mit den ersten beiden entscheiden sie im Wahlkreis über eine Frau und einen Mann als Direktkandidat. Mit der dritten Stimme entscheiden sie sich für eine Partei. Auch die gesetzlich verbindliche Quote für die Listen der Parteien könnte ein Schritt in Richtung Parität sein. Parität ist ein Verfassungsauftrag: Schließlich heißt es in Artikel 3 Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Und der Staat hat den Auftrag, bestehende Benachteiligungen abzubauen.
Parität im Parlament
Parität kann nur auf gesetzlichem Weg erreicht werden. Das ist nicht anders als bei der Geschlechterquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Auch da haben wir gesehen: Ohne verbindliche Vorgabe funktioniert es nicht.
