Vor dem Hintergrund des kürzlich vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestarteten Dialogprozesses „Mitreden. Mitgestalten“ zur Reform des SGB VIII diskutierte ich mit VPK-Präsident Martin Adam sowie den Fachreferent*innen des VPK, Sophia Reichardt und Werner Schipmann die Chancen und Herausforderungen des begonnenen Beteiligungsverfahrens sowie wesentliche Inhalte einer möglichen Reform.
Hierbei lag dem VPK insbesondere die diskutierte Neudefinition des Einrichtungsbegriffs (§ 45a SGB VIII) am Herzen, nach der kleine Einrichtungen zukünftig keine Betriebserlaubnis mehr erhalten sollen und hierdurch in Zukunft wertvolle pädagogische Leistungsangebote für Kinder- und Jugendliche wegfallen könnten. Dies muss aus Sicht des VPK nicht nur im Interesse der eigenen Mitglieder, sondern vor allem im Interesse von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die auf pädagogisch spezialisierte Kleinsteinrichtungen angewiesen sind, unbedingt verhindert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs lag auf der inklusiven Ausrichtung des neuen Gesetzes. Hier betonte der VPK seine grundsätzliche Unterstützung des Inklusionsgedankens, machte aber gleichzeitig deutlich, dass Inklusion nur dann erfolgreich sein kann, wenn diese mit Augenmaß erfolgt. Eine erfolgreiche inklusive Ausrichtung erfordere eine Qualifizierung der vorhandenen Fachkräfte sowie die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel.
Im Hinblick auf eine qualitativ gute und erfolgreiche Arbeit von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wies der VPK-Bundesverband zudem darauf hin, dass die derzeitig starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes der Herstellung von Bindungen und Beziehungen in der pädagogischen Arbeit entgegenliefen. Dies gelte insbesondere für Wochenend- und Nachtdienste, während derer pädagogische Fachkräfte die Betreuung der Kinder und Jugendlichen ohne Unterbrechung wahrnehmen dürfen müssten. Dies sei mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen allerdings nicht vereinbar. Hier erhoffe sich der VPK eine Flexibilisierung des Gesetzes, die im Ergebnis den engagierten pädagogischen Fachkräften sowie den Kindern und Jugendlichen zugutekäme und auch den notwendigen Arbeitsschutz sicherstelle.
Schließlich wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ diskutiert. Trotz grundsätzlicher Begrüßung der finanziellen Beteiligung des Bundes an der Kita-Finanzierung verwies der VPK auf die in seinen Stellungnahmen formulierten Kritikpunkte hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes. Er machte erneut deutlich, dass eine Fortführung der Bundesbeteiligung an der Finanzierung über das Jahr 2022 unabdingbar sei, damit die Kommunen und Träger ihre Investitionen in notwendige Qualität auch tatsächlich tätigen könnten. Zudem sei mit aller Kraft darauf hinzuwirken, dass eine Verbesserung der Qualität über die Anhebung von Betreuungsschlüsseln, die Entlastung und Freistellung der Kita-Leitungen sowie nicht zuletzt die Ausbildung und Gewinnung von qualifizierten Fachkräften erreicht werde.
Vielen Dank für den offenen und konstruktiven Austausch und das Engagement im Interesse benachteiligter Kinder und Jugendlicher!