Mit dem Entgelttransparenzgesetz wurde der Anfang zur Bekämpfung der Lohnungleichheit gemacht. Seit gut zwei Jahren können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 MitarbeiterInnen von ihrem individuellen Auskunftsrecht Gebrauch machen: Sie können überprüfen lassen, ob Kollegen des anderen Geschlechts für die gleiche Tätigkeit mehr Lohn erhalten als sie selbst. Nur wenn über Geld gesprochen wird, kann die Lohndiskriminierung abgestellt werden.
Im Sommer wird die Evaluation des Gesetzes vorgelegt. Dann wird sich zeigen, an welchen Stellen nachgesteuert werden muss. Die SPD-Bundestagsfraktion wird in der Großen Koalition darauf beharren, die volle Durchschlagkraft für dieses Gesetz zu erreichen. Beschäftigte müssen in ihrem selbstverständlichen Recht, sich gegen Lohndiskriminierung zu wehren, bestmöglich gestärkt werden.
Eine Grundrente, wie sie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagen hat, würde für den gerechten Ausgleich der Gender Pay- und Gender Pension Gaps sorgen – solange, wie die Betriebe ihrer Verantwortung für die gerechte Bezahlung von Frauen und Männern nicht nachkommen.
