Das Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz wird am 22. März 2019 im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Damit räumen wir jungen Menschen unter 27 Jahren die Möglichkeit ein, einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit zu absolvieren.
Den Freiwilligendienst gibt es nicht mehr nur im Vollzeit- sondern in Zukunft auch im Teilzeitformat. Das ist ein neues Angebot für Interessierte, die zum Beispiel einen Angehörigen pflegen, ein Kind erziehen oder selbst gesundheitlich beeinträchtigt sind.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen langfristig erreichen, dass alle Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, auch einen entsprechenden Platz angeboten bekommen. Dazu leisten wir mit dem Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz einen Beitrag.
Freiwilligendienste sind deutlich mehr wert als sie kosten. Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der vielen ehrenamtlich Engagierten.
(In Zusammenarbeit mit Svenja Stadler, der engagementpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion)