Ich bin nach wie vor dafür, dies zu tun und fühle mich dem Wahlprogramm der SPD und dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag verpflichtet. Dieser lautet: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.“
Ich glaube, dass die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz viele Vorteile hätte. So würde die Position von Kindern und Jugendlichen beim Wettbewerb um Ressourcen (z. B. bei Haushaltsverhandlungen) gestärkt. Darüber hinaus würde ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal für mehr Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse junger Menschen gesendet und ihre Position bei sie betreffenden Angelegenheiten verbessert (Beispiel: Familiengerichtliche Verfahren). Der Staat (Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte) würde stärker in die Pflicht genommen, Teilhabe, Bildung und Schutz von Kindern zu fördern. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, und sie brauchen spezielle gesetzliche Maßnahmen. Nicht zuletzt würde unsere Verfassung an gesellschaftliche und demografische Entwicklungen angepasst, und der Politik würden neue Leitlinien vorgegeben.