Ich danke den Initiatoren dafür, dass sie Kinder gezielt in den Mittelpunkt stellen! Kinderrechte-Tour, Familienfeste, Fußball, Waldausflug, Hüpfburg, Kinderküche, Spielmobil und Spieleabend, Vorlesen, Spielplatztest, Frühe Hilfen, Interkulturelles Frühstück, Krabbelgruppe, Überraschungspaket, Drahtesel, Minigolf, Kinderlieder, Campen, Turnen, Tanzen, Lego, Obstsalat und Geheimisse.
So bunt wie das Programm der Stormarner Kindertage, so vielschichtig ist auch das Thema Kinderrechte. Zum Auftakt beteiligte ich mich gern an der Podiumsdiskussion „Kinder an die Macht“.
(v. l. n. r.): A. Schmitt, Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Kreis Stormarn, H.-W. Harmuth, Kreispräsident des Kreises Stormarn, S. Rix, MdB, Prof. Dr. J. Maywald National Coalition Deutschland, E. Blomberg, Vizebürgermeisterin „Stormini“ 2019, J. Jastremski, Kinder- und Jugendbeirat Ahrensburg, am Pult: I. Loeding, Kinderschutzbund Kreisverband Stormarn
Foto: Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Stormarn e. V.
Mit ausdrücklich aufgeschriebenen Kinderrechten wollen wir die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien deutlich verbessern.
Wir stärken Kinder und Jugendliche
Mit einem eindeutig formulierten Kindergrundrecht. Weil die Grundrechte von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten regelmäßig als Auslegungsmaßstab herangezogen werden, sind sie ein wichtiger Pfeiler in unserem Rechtssystem. Deshalb wird sich ein gut formuliertes Kindergrundrecht mittel- und langfristig zu Gunsten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auswirken.
Wir stärken unsere Demokratie
Indem wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch im Grundgesetz betonen, stärken wir ihnen den Rücken. Die Generation Greta wird damit mehr Aufmerksamkeit für ihre Herzensangelegenheiten – wie z. B. aktuell das Klima – bekommen.
Wir machen unsere Gesellschaft kindersensibler
Und damit im Ergebnis kinderfreundlicher. Eindeutig im Grundgesetz formulierte und betonte Kinderrechte unterstützen Eltern dabei, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Alltag auch tatsächlich durchzusetzen.
Im Koalitionsvertrag haben wir folgenden Kernsatz durchgesetzt:
„Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“
Wir stehen dazu, aber unser Koalitionspartner wackelt etwas. So war die Arbeit in der dazu eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe insbesondere wegen der Vertreter der Union zäh.
Nun liegt seit einer Woche ein Abschlussbericht vor.
Es wurden drei Varianten vorgeschlagen. Aus meiner Sicht ist dabei vor allem die dritte Variante interessant:
Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig oder zumindest wesentlich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Damit würden wir die Kernregelungen aus der UN Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufnehmen. Und wir würden das Grundgesetz erneut ein bisschen besser machen. Vor 25 Jahren haben wir das schon einmal im Bereich Gleichstellung mit der Ergänzung von Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz gemacht. Weil die allgemeine Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Praxis zu wenig Wirkung entfaltet hat, wurde das entsprechende Grundrecht ergänzt. Und weil die Kinderrechte im Alltag oftmals nicht ausreichend berücksichtigt werden, wollen wir das Grundgesetz jetzt mit ausdrücklich formulierten Kinderrechten ergänzen.
Ich begrüße, dass es jetzt endlich Formulierungsvorschläge für ein Kindergrundrecht gibt.
Weil es in den Reihen der Union allerdings immer noch sehr viele Bedenkenträgerinnen und Bedenkenträger gibt, halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass wir vielleicht nur mit einer engen oder mittleren Variante einsteigen können. Aber Hauptsache, wir starten jetzt zeitnah das Gesetzgebungsverfahren. Der Formulierungsvorschlag aus der Bund-Länder-AG ist ja lediglich ein Ausgangspunkt für das anschließende parlamentarische Verfahren. Dabei sind wir auch auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Denn für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Kinder nicht nur an Festtagen, wie z. B. den Stormarner Kindertagen, im Mittelpunkt stehen. Wir wollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen nachhaltig stärken. Nicht allein mit Kinderrechten im Grundgesetz, aber eben auch mit Kinderrechten im Grundgesetz!