Bislang müssen Jugendliche und junge Erwachsene mit eigenem Einkommen 75 Prozent als Kostenbeteiligung an den Jugendhilfeträger abführen. Diese Quote wollen wir auf 25 Prozent reduzieren und Freibeträge für Einkommen aus Ausbildung, Schülerjobs, Praktika und Ferienjobs einführen. Damit werden Schritte in die Selbstständigkeit für junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien erleichtert. Gerade diese Jugendlichen können kaum auf finanzielle familiäre Unterstützung zählen. Mit der deutlich reduzierten Kostenbeteiligung haben sie künftig die Chance, zum Beispiel für den Führerschein oder einen neuen Computer zu sparen.
Mit der Neuregelung können wir jetzt schon eine aktuelle zentrale Forderung der Expertinnen und Experten aus dem von Bundesjugendministerin Giffey (SPD) initiierten Beteiligungsprozess zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen. Viele weitere gute Empfehlungen und Hinweise auf www.mitreden-mitgestalten.de wollen wir im Rahmen einer umfassenden Reform des Achten Sozialgesetzbuches im kommenden Jahr berücksichtigen.