Gesellschaft lebt von Teilhabe

Regelmäßig lädt der Familienausschuss Experten und Vertreter von Verbänden zu Fachgesprächen ein.

Bild: Team Rix

Regelmäßig lädt der Familienausschuss Expert*innen und Vertreter*innen von Verbänden zu Fachgesprächen ein.

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) war am 13. November Gast in der nicht-öffentlichen Sitzung. Direkt vor Beginn kamen wir kurz ins Gespräch.

So ist Altersarmut etwas, dass immer wieder im Fokus des Paritätischen Gesamtverbandes steht. Der Weg zur Grundrente ist ein sehr mühsamer gewesen. Ohne die SPD in Regierungsverantwortung wäre es auch nicht dazu gekommen, dass nun viele Menschen von dieser Verbesserung im Alter profitieren werden. Umso mehr freut es mich, dass sich der DPWV zustimmend gegenüber unserem Kompromiss verhält.

Auch unsere sozialdemokratischen Anstrengungen in Richtung Kindergrundsicherung sind aus Sicht des DPWV genau richtig. Insbesondere müssen sich hier monetäre Leistungen und flankierende Infrastruktur ergänzen. Leistungen müssen am Einkommen und am Bedarf orientiert sein. Zudem unterstrich Dr. Schneider, wie notwendig aus seiner Sicht ein wirklicher Rechtsanspruch auf Teilhabe ist. Teilhabe ergibt sich aus §11 SGB VIII. Doch – und das zeigt die Erfahrung – erst wenn es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Teilhabe gibt, wird die notwendige Infrastruktur tatsächlich geschaffen. Bisherige Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehen dem DPWV nicht weit genug.

Beim Thema Einsamkeit im Alter sieht der DPWV vor allem die Notwendigkeit, das Gemeinwesen mit seinen (Vereins-)Strukturen zu stärken. Für mich ist klar, dass die Demografiestrategie der Bundesregierung und das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser hier richtige Bausteine sind.