25 Jahre Ergänzung Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz

Am 15. November 1994, also genau vor 25 Jahren, trat die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz in Kraft. Seither heißt es im Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Bild: Andreas Amann

Der Staat und seine Organe sind somit in der Pflicht, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu realisieren – und jedes Hindernis auf dem Weg dorthin auszuräumen. Frauen aus Ost- und Westdeutschland haben im Zuge der Wiedervereinigung für diesen staatlichen Auftrag erfolgreich gekämpft. Die Ergänzung des Grundgesetzes war ein Glücksfall für die Demokratie. Sie mit Leben zu füllen, sieht die SPD-Bundestagsfraktion als ihre zentrale Aufgabe an.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diesen Meilenstein in der Gleichstellungpolitik am 15.11.2019 mit einem Frühstücks-Empfang gefeiert. Gemeinsam mit unserer Bundesministerin Franziska Giffey haben wir auf 25 Jahre gleichstellungpolitischen Fortschritt zurückgeblickt und zugleich den Fokus auf die vor uns liegenden Herausforderungen gerichtet.