Startschuss für Kinderrechte im Grundgesetz

Mit ausdrücklich im Grundgesetz niedergeschriebenen Kinderrechten würde Deutschland zu einem besseren Ort für Kinder und Jugendliche.

Bild: pixabay/tolmacho

Ich begrüße den Vorschlag von Justizministerin Lambrecht für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit hat sie den Startschuss für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gegeben.

„Der Startschuss für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist gegeben. Die Justizministerin hatte angekündigt, zeitnah einen Formulierungsvorschlag für Kinderrechte im Grundgesetz vorzulegen und hat Wort gehalten. Wenige Tage nach dem dreißigsten Geburtstag der Kinderrechte der Vereinten Nationen hat sie jetzt geliefert. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Regelung der Kinderrechte im Grundgesetz besonders wichtig, weil dadurch in den verschiedensten Bereichen gesichert wird, dass die Belange von Kindern stärker berücksichtigt werden. Für Grundgesetzänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich. Deshalb sind jetzt auch die anderen kinder- und familienfreundlichen Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, sich konstruktiv einzubringen. Wir wollen die Kinderrechte im Grundgesetz noch in dieser Wahlperiode verankern und deshalb einen zügigen Start der Debatte im Deutschen Bundestag.“

Wie wichtig mir das Thema ist, habe ich – anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechte Konventionen – zuletzt vor einer Woche formuliert: https://www.soenke-rix.de/2019/11/20/starke-rechte-fuer-starke-kinder/.

Im April diesen Jahres diskutierte ich dazu in Schleswig mit Kinderrechtsexpert*innen:

Kinderrechte ins Grundgesetz!?

 

Kinderrechte ins Grundgesetz – Diskussionsveranstaltung am 25.04.2019 in Schleswig